06-05-2026, 18:13
Meiner Rechnung nach hast du die Kinder ohne Ferienberücksichtigung an 130 Tagen im Jahr und mit 50% Ferienberücksichtigung von 75 Ferientagen im (Beispiel) Bundesland Bayern abgerundet 37 Tage, teilweise aber schon in den 130 Tagen liegend, also sagen wir 20 Tage, insgesamt 150 von 365. Exakt auszählen kannst du selbst.
Wenn es eine schriftliche Regelung über den Umgang gibt, gibt es auch ein Indiz für den Nachweis, selbst wenn ihr das noch nicht so lebt. Ich würde also sagen, die Abstufung um eine oder sogar zwei Stufen hat vor Gericht Chancen auf Erfolg. Tituliere den unstrittigen Betrag und warte die Klage ab.
Wann war denn die Trennung? Doch schon vor deinem Auszug letztes Jahr? Dann ist das mehr wie ein Jahr her und der Trennungsunterhalt beginnt, sich dem Ehegattenunterhalt anzunähern, wird also höherschwellig. Die Dame ist verstärkt gefordert, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Ich würde auch da nicht vorschnell nachgeben.
Dass du sie freundlicherweise nochmal wohnen liessest, ändert nichts an der Trennung Tisch und Bett.
Wenn es eine schriftliche Regelung über den Umgang gibt, gibt es auch ein Indiz für den Nachweis, selbst wenn ihr das noch nicht so lebt. Ich würde also sagen, die Abstufung um eine oder sogar zwei Stufen hat vor Gericht Chancen auf Erfolg. Tituliere den unstrittigen Betrag und warte die Klage ab.
Wann war denn die Trennung? Doch schon vor deinem Auszug letztes Jahr? Dann ist das mehr wie ein Jahr her und der Trennungsunterhalt beginnt, sich dem Ehegattenunterhalt anzunähern, wird also höherschwellig. Die Dame ist verstärkt gefordert, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Ich würde auch da nicht vorschnell nachgeben.
Dass du sie freundlicherweise nochmal wohnen liessest, ändert nichts an der Trennung Tisch und Bett.
