06-05-2026, 16:25
Hallo zusammen,
nach einem ereignisreichen Jahr bin ich wieder mal bei einem Thema mit meinem Latein am Ende.
Kurzes Update:
Ich bin seit 01.04.25 in meiner neuen Wohnung.
Ehefrau musste aus unserer alten Ehewohnung 07.25 ausziehen.
Wäre auf der Straße gelandet, daher habe ich sie mit den Kindern aufgenommen.
Hat dann schlussendlich seit 03.26 eine eigene Wohnung und ruckzuck habe ich mal wieder einen (neuen) Anwalt am Hals.
Erst ging es um den Trennungsunterhalt, Schwamm drüber, für die paar Monate fange ich erst gar nicht an zu streiten.
Jetzt geht es um den Kindesunterhalt. Diesen bezahle ich pünktlich seit meinem Auszug 04.25 und habe ihn auch regelmäßig betragsmäßig angepasst.
Aktuell sind es 128 %. Der Berechnung des Gegenanwalts möchte sie jetzt, dass ich einen Titel über 136 % erstellen lasse.
Die Berechnung über 136 % stimmt, wenn man rein die Zahlen betrachtet.
Ich übernehme aber 5 von 14 Nächten die Betreuung während der Schulzeit und 50 % der Ferien.
Der Bitte um Anpassung um eine Stufe niedriger aufgrund dieser Tatsache kam der Gegenanwalt nicht nach und besteht auf den 136 %.
Die Begründung ist hanebüchen und kommt daher, dass meine Ehefrau einfach den Unterschied zwischen Ferien- und Schulzeit nicht verstehen will.
Die Behauptung war, ich lege mir die Tage, wie ich sie will, obwohl zu dieser Zeit Osterferien waren und ich meine 50 % erfüllt habe,
in ihren 50 % aber halt nicht wie üblich werktags die Betreuung übernommen hatte.
Sei es drum… Die Frage ist, was ich jetzt effektiv tun kann.
Die Betreuung ist erst seit März, historisch daher noch nicht so aussagekräftig.
Durch das Hin und Her habe ich jetzt einen geteilten Kalender mit meinen Betreuungszeiten erstellt.
Vielleicht hilft das zumindest in Zukunft, mehr Klarheit herzustellen.
Habe ich beim Jugendamt bzgl. der Anrechnung der Betreuung mehr Chancen?
Oder nimmt es einfach das hin, was der Anwalt der Gegenseite sich ausgedacht hat?
Soll ich die Frist des Anwalts verstreichen lassen und den Unterhalt gerichtlich titulieren lassen? Extra nochmal Geld dafür in die Hand nehmen wollte ich eigentlich nicht…
Oder gibt es noch andere Varianten?
Ich bin hier z. B. über einen Fall aus 2025 gestoßen, bei dem es um 4 Stufen ging:
https://www.ra-mueggenburg.com/kindesunt...betreuung/
Da würde ich es doch fast gerne drauf anlegen lassen…
Viele Grüße,
clarity
nach einem ereignisreichen Jahr bin ich wieder mal bei einem Thema mit meinem Latein am Ende.
Kurzes Update:
Ich bin seit 01.04.25 in meiner neuen Wohnung.
Ehefrau musste aus unserer alten Ehewohnung 07.25 ausziehen.
Wäre auf der Straße gelandet, daher habe ich sie mit den Kindern aufgenommen.
Hat dann schlussendlich seit 03.26 eine eigene Wohnung und ruckzuck habe ich mal wieder einen (neuen) Anwalt am Hals.
Erst ging es um den Trennungsunterhalt, Schwamm drüber, für die paar Monate fange ich erst gar nicht an zu streiten.
Jetzt geht es um den Kindesunterhalt. Diesen bezahle ich pünktlich seit meinem Auszug 04.25 und habe ihn auch regelmäßig betragsmäßig angepasst.
Aktuell sind es 128 %. Der Berechnung des Gegenanwalts möchte sie jetzt, dass ich einen Titel über 136 % erstellen lasse.
Die Berechnung über 136 % stimmt, wenn man rein die Zahlen betrachtet.
Ich übernehme aber 5 von 14 Nächten die Betreuung während der Schulzeit und 50 % der Ferien.
Der Bitte um Anpassung um eine Stufe niedriger aufgrund dieser Tatsache kam der Gegenanwalt nicht nach und besteht auf den 136 %.
Die Begründung ist hanebüchen und kommt daher, dass meine Ehefrau einfach den Unterschied zwischen Ferien- und Schulzeit nicht verstehen will.
Die Behauptung war, ich lege mir die Tage, wie ich sie will, obwohl zu dieser Zeit Osterferien waren und ich meine 50 % erfüllt habe,
in ihren 50 % aber halt nicht wie üblich werktags die Betreuung übernommen hatte.
Sei es drum… Die Frage ist, was ich jetzt effektiv tun kann.
Die Betreuung ist erst seit März, historisch daher noch nicht so aussagekräftig.
Durch das Hin und Her habe ich jetzt einen geteilten Kalender mit meinen Betreuungszeiten erstellt.
Vielleicht hilft das zumindest in Zukunft, mehr Klarheit herzustellen.
Habe ich beim Jugendamt bzgl. der Anrechnung der Betreuung mehr Chancen?
Oder nimmt es einfach das hin, was der Anwalt der Gegenseite sich ausgedacht hat?
Soll ich die Frist des Anwalts verstreichen lassen und den Unterhalt gerichtlich titulieren lassen? Extra nochmal Geld dafür in die Hand nehmen wollte ich eigentlich nicht…
Oder gibt es noch andere Varianten?
Ich bin hier z. B. über einen Fall aus 2025 gestoßen, bei dem es um 4 Stufen ging:
https://www.ra-mueggenburg.com/kindesunt...betreuung/
Da würde ich es doch fast gerne drauf anlegen lassen…
Viele Grüße,
clarity

