03-05-2026, 22:50
(03-05-2026, 15:03)Nintendo schrieb: ...wenn man das Sorgerecht als Umgangselternteil nutzt, um in den Alltag des Elternteils einzugreifen, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, dann wird es im Zweifel entzogen oder wie oben eingeschränkt. Sorgerecht ist kein Vetorecht.
Die von dir beschriebene hypothetische Situation kann in bestimmten Fällen durchaus vorkommen, das steht außer Frage, aber nicht in dem von mir angeführten Fall.


