Es gibt ja noch viele weitere Faktoren, als was die medizinischen Diagnosen. Im obigen Fall, könnte es mutmaßlich ja auch so sein, dass das Kind bei der Mutter lebte, diese aber die Therapien zeitlich nicht leisten konnte (oder wollte, was aber keine Rolle spielt).
Gemeinsames Sorgerecht hin oder her... wenn man das Sorgerecht als Umgangselternteil nutzt, um in den Alltag des Elternteils einzugreifen, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, dann wird es im Zweifel entzogen oder wie oben eingeschränkt. Sorgerecht ist kein Vetorecht.
Gemeinsames Sorgerecht hin oder her... wenn man das Sorgerecht als Umgangselternteil nutzt, um in den Alltag des Elternteils einzugreifen, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, dann wird es im Zweifel entzogen oder wie oben eingeschränkt. Sorgerecht ist kein Vetorecht.

