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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
Danke euch für eure Mühe, das hilft mir sehr.
Ich habe jetzt daraus das gemacht, denke das geht dann so irgendwann nach Fristablauf per Einschreiben raus. Oder Potenzial zum optimieren?

A
Sehr geehrte Frau Anwältin,

Zuvorderst wird darauf verwiesen, dass die Auskunftserteilung Ihrer Mandantin unvollständig und ebenso unschlüssig ist.

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die über das BNW (Berufsbildungswerk/Bildungsnetzwerk der Wirtschaft) durchgeführt werden, werden mit finanzieller Unterstützung vergütet, um den Lebensunterhalt zu sichern. Nachweise darüber wurden nicht vorgelegt. Ihre Mandantin selbst, hatte in Gesprächen berichtet, Einnahmen aus dieser zu erzielen, meiner Erinnerung nach waren dies monatlich 1100€ plus über 600€ die sie aus einem Pflegegrad erhält, mithin besteht kein berechenbarer Unterhaltsanspruch für Frau Tochter mehr.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch fast alle anderen Nachweise fehlen, die für eine Unterhaltsberechnung und Haftungsquote Grundvoraussetzung wären. Folgende Nachweise sind zu erbringen:

- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Frau Mutter für die Monate Mai 2025 bis November 2025
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Frau Mutter für die Monate Januar 2026 bis April 2026
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Herr Neu Ehemann für die Monate Mai 2025 bis April 2026
- Schlüssige Berechnung des Wohnvorteiles von Frau Mutter
- Einkommensteuerbescheid des Jahres 2025 welcher zwingend zu erstellen ist, da Frau Mutter über Mieteinnahmen verfügt. Alternativ eine erstellte Einnahme-/Überschuss-Rechnung bezüglich der vereinnahmten Mieten unter Berücksichtigung nicht umlagefähiger Kosten, sollte der Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegen
- Nachweis über jegliche Form bezogener Sozialleistungen für die Monate Mai 2025 bis April 2026
- Nachweis über freiberufliche oder selbständige Tätigkeiten. Bei Nichtvorlage einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025, alternativ als Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Die behaupteten Einnahmen von Frau Mutter sind unglaubwürdig. Den angeblichen monatlichen Einnahmen von lediglich 445 €, stehen angebliche Ausgaben für Darlehen in Höhe von 681,71 € gegenüber. Somit ist die Auskunft von Seiten Frau Mutter erkennbar falsch. Sie mag dann darlegen, wovon sie überhaupt ihren Lebensunterhalt bestreiten will.

Eine Inverzugsetzung vor ihrem Schreiben wird bestritten, es wurde zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Inverzugsetzung zugestellt. Privatkredite (auch dafür mangelt es an Nachweisen) werden bestritten, zumal die Angegebenen Abbuchungen und anschließenden Rückbuchungen sehr fragwürdig sind.


In der Anlage sehen Sie die geforderten Auskunftsunterlagen wir folgt:

Gehaltsnachweise von Mai 2025 bis April 2026 sowie den Steuerbescheid für das Jahr 2025

Mein Einkommen ist um Folgende Positionen zu bereinigen: Gewerkschaftsbeitrag 43,15€, Reinigung Arbeitsbekleidung 22,88€, 5% Pauschale Berufsbedingte Aufwendungen.

MfG
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von Nuffü - Vor 5 Stunden

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