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Nachzahlung Kindesunterhalt
#14
Hallo! Das ist alles schwierig. Das Problem ist, dass die Gegenseite seit Jahren immer wieder neue Klagen erhebt auf Mindestunterhalt Familienrechtlichen Ausgleich Sondermehrbedarf und nach Klage Erhebung nichts weiter unternimmt. Trotz Auskünfte wird nichts beziffert, mit dem man sich auseinandersetzen könnte. Weiterhin konkurrieren auf meiner Seite verschiedene Ansatzpunkte der Gegenwehr. Da ist zum einen bei den alten Klagen auf Mindestunterhalt – mittlerweile zahle ich seit zwei Jahren für die verbliebenen minderjährigen Mindestunterhalt –, das hohe Einkommen der Mutter, zumal erwerbslos. Das wäre dann der Fall, dass anderen leistungsfähigen Verwandten. Hier spielt wieder rein, dass sich die Rechtsprechung geändert hat und einige bei der Mutter den so genannten Naturalunterhalt abziehen möchten. Es gibt ein altes Urteil aus dem Jahr 2006 von meinem OLG, in dem sie den Abzug des Naturalunterhalt Thesz bei der betreuenden Mutter bei der Frage der hohen Einkommensunterschiede ablehnen, ob das mein OLG und vor allen Dingen die erste Instanz immer noch zu tun weil nur Gott, weiterhin klage ich auf Trennungsunterhalt da mir nach Abzug der Bar Unterhaltszahlung, selbst bei Berücksichtigung des Natural Unterhaltes der Mutter, einige 100 € an Trennungsunterhalt zustehen. Sofern ich Trennungsunterhalt zugesprochen bekomme, wären dabei die offenen Bar Unterhaltszahlung schon als Abzug beim Einkommen der Mutter berücksichtigt. In keinem der Verfahren ist seit vier Jahren auch nur irgendetwas vorangekommen, so dass eine Prognose, ob und inwieweit meine Argumente und Forderungen verfangen schwierig ist? steht mir Trennungsunterhalt zu, bin ich das ganze Thema des Kindesunterhaltes/Mangel Fall/hoher einkommensunterschied los. Durch Untätigkeit des Gerichtes und dem unkooperativ Verhalten der Gegenseite stecke ich seit Jahren im rechtlichen Nirvana und bin bei den ständigen meinerseits Bemühungen,klärungen herbeizuführen immer in Gefahr, mir selbst ein Bein zu stellen. Zurück zum Thema: ich habe ausgerechnet, was die Verteilung auf ein oder drei Jahre für Auswirkungen hätte. In Summe macht das keinen großen Unterschied. Der Vorteil bei Verteilung auf ein Jahr wäre, dass nach Ablauf des Jahres sich mehrere Veränderungen durch Veränderungen des Status von zwei Kindern in Klammern Wechsel von volljährig, privilegiert zu volljährig und privilegiert und wechsel von Minderjährigkeit zu privilegierten Volljährigen) ergeben und dann nicht wieder neu gerechnet werden müsste. Da jedes Kind schon jetzt mit einem Bedarf von über 1000 € je Kind in die Berechnungen eingeht, werde ich vorschlagen, eine Summe X, die in etwa den zusätzlichen Unterhaltszahlung aufgrund der Einmalzahlung entspricht, auf das Konto der Kinder zu zahlen. So käme das Geld wenigstens einmal tatsächlich bei den Kindern an. Sollte das von der Gegenseite abgelehnt oder rechtlich nicht ausreichend sicher sein, werde ich in den sauren Apfel beißen und eine Verteilung auf zwölf Monate anstreben. Nebenbei bemerkt sucht die Erwerbslose Mutter nach Baugrundstücken im Wert von um die 400.000 €. Niemand kann mir erklären, wo dieses Geld eigentlich herkommt, da meine Unterhaltszahlung ja ausschließlich für die Kinder sind. Aber natürlich geht mich das auch nichts an. ?

Sorry für die Grammatikfehler.ich habe das Sprachmodul genutzt
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Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - 13-04-2026, 14:21
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von p__ - 13-04-2026, 15:29
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RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von p__ - 20-04-2026, 23:06
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - Vor 6 Stunden

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