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Nachzahlung Kindesunterhalt
#12
Schon richtig, trotzdem muss man schauen, dass alle diese Verfahren geordnet abgewickelt werden.
Wort-Case könnte ja passieren, dass die erhaltene Geldsumme mehrfach verteilt wird. Noch schlimmer wird es, wenn gleichzeitig sowohl das Geld maximal auf die Kinder verteilt wird und auch alle Prozesse verloren werden und die Prozesskosten haften bleiben. Dann ist bigpuster ärmer als ohne Nachzahlung.

Ich denke schon, dass man strategisch vorgehen muss und das Argument großes Gewicht haben sollte, das zum Zeitpunkt der ganzen Klagen faktisch einfach kein Geld zur Verfügung stand und (hoffentlich) auch nicht absehbar war, dass er die Nachzahlung bekommen könnte.

Interessant wäre auch der Fall, ab wann die Nachzahlung frühestens eingerechnet wird. Nehmen wir mal an in einer 5-jahre alten Forderung der ersten Klage wird die Nachzahlung anerkannt. Dann muss sie ja zwangsläufig auf mindestens 5 Jahre gestreckt werden, um jetzt noch den künftigen Unterhalt berücksichtigen zu können. Ist das verständlich was ich meine? Taktisch den richtigen Prozess zu verlieren oder per Vergleich zu beenden könnte die anderen Verfahren äußerst günstig enden lassen oder abschmettern.

Also wenn die Einmalzahlung für ganz alten Mindestunterhalt anbietest, dann kann das Geld nicht zusäztlich auch noch für künftigen Unterhalt aufgewendet werden. Dann würde ich auch argumentieren, dass du keinerlei Fehlverhalten an den Tag gelegt hast ("keine Vorwerfbarkeit") und die Kosten dieses Verfahren zu halbieren sind (per Antrag!). Das Gericht hat hier einen Ermessensspielraum.
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Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - 13-04-2026, 14:21
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von p__ - 13-04-2026, 15:29
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von Nappo - 14-04-2026, 09:08
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - 20-04-2026, 08:04
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RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von p__ - 20-04-2026, 23:06

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