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Nachzahlung Kindesunterhalt
#10
(20-04-2026, 08:59)p__ schrieb: Vermute stark, es wird völlig egal sein. 5 Klageverfahren, jede Menge Berechtigte, plötzlich ein Schwung Geld
Korrekt, da wird man auf jeden Fall beschissen.
Aber trotzdem ist erst jetzt Geld da, nicht zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
Das muss doch berücksichtigt werden müssen, sodass man nicht schuldhaft auch noch die ganzen Kosten der Verfahren alleine zu tragen hat.

(20-04-2026, 08:04)bigpuster schrieb: Wenn ich nun also freiwillig nachträglich auf Mindestunterhalt aufstocke mit einer Einmalzahlung, müsste ich trotzdem die Kosten der alten Klagen tragen?
Ich würde sagen, dass das als Schuldeingeständnis gewertet werden wird, sodass du auch auf jeden Fall alle Verfahrenskosten zu zahlen hast.
Würde ich initiativ auf keinen Fall tun.

Nochmal, du bist halt erst jetzt leistungsfähig, dass muss berücksichtigt werden.

Vielleicht wäre ein Vergleich gangbar, auch wenn du dadurch die Hälfte der Kosten zu zahlen hast?
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Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - 13-04-2026, 14:21
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