20-04-2026, 08:47
Das einzige was mir spontan dazu einfällt wäre, dass Du wohl vermutlich noch parallel auf Schmerzensgeld klagen müsstest in einem separaten Verfahren .( Du glaubst nicht welche Freudentränen ich haben werde, wenn das klappt )
Wenn ich mich richtig erinnere, hat die Dame dir danach gedroht, dass es sich negativ auf das Sorgerechtsverfahren auswirken wird.
Diese Drohung könnte man noch als Nötigung präsentieren.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat die Dame dir danach gedroht, dass es sich negativ auf das Sorgerechtsverfahren auswirken wird.
Diese Drohung könnte man noch als Nötigung präsentieren.

