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familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
#4
Hey! Sie klagt, weil der Sohn nicht klagt. Tochter klagt selbst an Volljährigkeit.
Doppelte Einkommen zieht nach Meinung meiner Anwältin nicht, da die Mutter nach neuester BGH Rechtsprechung sich ja den offenen Naturalunterhalt abziehen kann und damit bei 5 Kindern - mehr als 1000,- Bedarf je Kind- selbst nahe dem Selbstbehalt ist.
Hab zwar ein Urteil aus 2006 von meinem OLG, die das explizit anders geurteilt haben. Aber natürlich sagt meine Anwältin, dass das veraltet sei.
Sie zielte auch auf Verwirkung. Das Thema ruhte jetzt zwei Jahre und wird aktuell wieder hochgespielt
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RE: familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - von bigpuster - 20-04-2026, 08:12

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