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Nachzahlung Kindesunterhalt
#7
(14-04-2026, 09:08)Nappo schrieb: Wenn kein Titel vorhanden ist, dürfte nun ab Beginn des Verfahrens, bzw. ab Beginn des Auskunftsbegehrens Mindestunterhalt für die Zukunft fällig sein. Die plötzlich erhaltene Geldsumme sollte natürlich verschwiegen werden.
Ist denn Dein reguläres Gehalt so niedrig, dass Du unter den SB rutschen würdest bei Zahlung des Mindestunterhalts? Das alleine würde Dich wahrscheinlich nicht retten, ohne trotzdem zahlen zu müssen, obwohl Du natürlich einen Mangelfall zumindest einwenden solltest - falls das der Fall ist.
Oder hast Du nur weniger gezahlt, weil die Mutter selbst ein so hohes Einkommen hat? Dann könntest du zumindest den Versuch unternehmen, Dich weiterhin darauf zu berufen, sofern beweisbar.
Also warum nachzahlen? Gibt es dafür Gründe (vorhandener Titel) ? Denn dann hätte die Mutter ja einfach pfänden lassen können, ohne zu klagen.
Aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden ,-)

5 Kinder . Da kannst Du Elon Musk sein und bist ein Mangelfall.
Titel gibt es nicht. Das Geld kam erst vor ein paar Monaten aus einem Klageverfahren mit dem Arbeitgeber. Die Intention ist folgende gewesen. Die Richterin hat bereits angedeutet, dass sie möglichst viel Geld an die Kinder verteilen möchte. Wir sind bei einem Bedarf von über 1000,- je Kind…..
Egal. Nun sind aus den Jahren davor Unterhaltsbeträge wegen Selbstbehalt/ Mangelfall offen. Zeitgleich 5 Klageverfahren. Gefühlt wäre ich die gerne los. Macht aber nur Sinn, wenn ich auch um die Kosten herumkomme. Wenn ich nun also freiwillig nachträglich auf Mindestunterhalt aufstocke mit einer Einmalzahlung, müsste ich trotzdem die Kosten der alten Klagen tragen?
Danke
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Nachzahlung Kindesunterhalt - von bigpuster - 13-04-2026, 14:21
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - von p__ - 13-04-2026, 15:29
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