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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
Der Termin beim "Sozialdienst der Justiz" war ziemlich aufschlussreich.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich über physische und körperliche Folgeschäden informieren. Auch war man an dem Verhalten der Täterin nach der Tat interessiert.
Aufgrund der schwere der Tat wird man von einem Täter-Opfer Ausgleich absehen und Anklage wegen "schwerer Körperverletzung" erheben. Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Da sie Ersttäterin ist vermutlich zur dann zur Bewährung....ihren Lappen ist sie aber sicher los.
Kann ich, wenn es soweit ist, dass irgendwie für den Sorgerechtsstreit nutzen? Das Urteil lässt noch auf sich warten...2 Monate sind seit der Verhandlung nun schon vergangen. Meine Anwältin hat letzte Woche die Richterin angerufen....überlastet noch keine Zeit dafür gefunden. Es ist nicht zu fassen....
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von paint - 19-04-2026, 23:39

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