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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
Dann ist das so: Es besteht ja nach wie vor keine Beistandschaft. Damit macht das Jugendamt nur für die Höhe des Unterhaltsvorschuss Unterhalt geltend. Für eventuelle Beträge darüber macht die Ex, vertreten durch den Anwalt Unterhalt geltend. Es können also sogar zwei Verfahren laufen.

Nichts davon ändert aber die Rechtslage. Neues gibt es nicht. Es kann aber sein, dass hier etwas durcheinanderging. Auskunft wurde zum Beispiel nicht dem Exenanwalt erteilt, aber nicht dem Jugendamt.
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von p__ - Gestern, 18:19

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