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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
Hallo, weiß jemand hier, was genau es bedeutet, wenn das JA ankündigt, den Unterhaltsanspruch "zu sichern" ? Lt. Schreiben haben die das Recht, eine Kontenabfrage zu stellen. Das ist auch kein Problem, weil da nix zu holen ist. Angeblich liegen dem JA keine Einkommensauskünfte aus den letzten Monaten vor, obwohl ich regelmäßig Updates schicke an unseren Anwalt mit der Bitte um Weiterleitung. Ich glaube er hat da irgendeine Frist nicht beachtet, weshalb wir kürzlich in Kopie ein Schreiben vom Arbeitsamt an das Amtsgericht erhalten habe, mit der Aussage, dass mein Sohn nicht wegen Unterhaltsverweigerung belangt werden kann, weil er sein Geld vollumfänglich für den eigenen Lebensunterhalt benötigt. Wow, das erste Mal, dass sich eine Behörde für IHN einsetzt. Ich mache mir nur Sorgen, ob sich die Aktivitäten des JA auch auf andere Portale erstrecken, ist es z.B. für potentielle Arbeitgeber möglich, Auskunft über so etwas zu erlangen ? Und können oder sollen wir darauf bestehen, dass diese "Sicherung" zurückgenommen wird ? Aktuell läuft auch ein Unterhaltsverfahren vor Gericht, welches die Gegenseite angestrengt hat, unser Anwalt hat das JA darauf verwiesen und ist zuversichtlich, dass sich das Gericht der Gesetzgebung des BGH anschließt, wonach berufliche Erstausbildung Vorrang vor (auch gesteigerten) Unterhaltsansprüchen hat. Mein Sohn sucht aktuell einen Nebenjob um seine schulische Ausbildung zu finanzieren und ich überlege gerade, ob Bewerbungen keine Aussicht haben wegen der "Anstrengungen" des JA, den Unterhalt zu sichern.
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von sirius83 - Gestern, 12:11

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