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familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
#3
Schau mal 1613 BGB. Du hast teilweise gezahlt. Sie den Rest wegen des mind. doppelt höheren Einkommens. Ich weiß nicht, ob Klagebefugnis der Mutter besteht i.S. des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches, oder ob die Tochter hier klagen muss. Sehe es aber so, dass ja bekannt war, dass Du den SB beanspruchst und die Mutter nicht zeitnah klagte, könnte Verwirkung entstanden sein. Da die Mutter klagt, wirst Du wohl ohnehin zu einem Winkeladvokaten müssen.
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RE: familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - von Nappo - Heute, 09:16

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