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familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
#2
Auf die Schnelle:

- Meines Wissens geht das nur, solange Klagebefugnis der Mutter besteht, die aber mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
- zu prüfen ist auf jeden Fall auch die Verwirkung der Ansprüche. Mutti muss dokumentieren, dass sie vor hat, Ersatz zu verlangen.
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RE: familienrechtlicher Ausgleichsanspruch - von p__ - Vor 2 Stunden

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