Vor 2 Stunden
Auf die Schnelle:
- Meines Wissens geht das nur, solange Klagebefugnis der Mutter besteht, die aber mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
- zu prüfen ist auf jeden Fall auch die Verwirkung der Ansprüche. Mutti muss dokumentieren, dass sie vor hat, Ersatz zu verlangen.
- Meines Wissens geht das nur, solange Klagebefugnis der Mutter besteht, die aber mit der Volljährigkeit des Kindes endet.
- zu prüfen ist auf jeden Fall auch die Verwirkung der Ansprüche. Mutti muss dokumentieren, dass sie vor hat, Ersatz zu verlangen.
