Hey!
Ich habe gerechnet und es macht jetzt keinen wesentlichen Unterschied, ob ich den Betrag auf ein oder drei Jahre verteile im Ergebnis. Ich müsste 13 oder 14k ungefähr zusätzlichen Unterhalt nur für die drei Minderjährigen zahlen. Der einzige Vorteil wäre, dass mit Verteilung auf ein Jahr, das nächste Kind fast exakt dann die Volljährigkeit erreicht und die Schule verlässt.
Das wäre dann eine etwas sauberere Rechnung, weil dann bei ihm wieder mit den realen Beträgen gerechnet werden kann.
Jetzt der Grund für meine Fortsetzung. Die Richterin hatte in der Verhandlung laut gedacht und in einem Nebensatz gesagt, dass man auch die bisher offenen Unterhaltsbeträge aus den Jahren bis jetzt damit ausgleichen könnte und nur den verbleibenden Rest anrechnet. Ich hatte mich zunächst auf den notwendigen Selbstbehalt und später auf den angemessenen Selbstbehalt berufen, da meine Ex ca. 4.300,- eigenes Einkommen - mit Wohnvorteil sogar 5.100,- - 5300,- Nettoeinkommen hatte. Meine Anwältin riet mir davon übrigens ab. Ihre Begründung war, dass sich die Mutter nach der neueren Rechtssprechung des BGH den sogenannten Naturalunterhalt zusätzlich zu dem von mir nicht gedeckten Barunterhalt abziehen darf und danach kein großer Einkommensunterschied mehr vorliegen würde.
Mein ältester Sohn ist Volljährig seit zwei Jahren und klagt nicht auf rückständigen Unterhalt. Meine volljährige Tochter schon.
Nun habe ich die offenen Beträge seit 2021 ausgerechnet. Mit meinem Sohn wären 27k offen. Ohne meinen volljährigen Sohn wären es 25k.
Ich klage auf Trennungsunterhalt in Form des Aufstockungsunterhaltes. Darüber ist noch nicht entschieden. Es gibt eine alte Berechnung meiner Anwältin mit diesem unsäglichen Abzug des Naturalunterhaltes auf Seiten der Mutter. Dabei ständen mir je nach Jahr 300-500,- monatlich zu.
1. Würde ich nun irgendwann Trennungsunterhalt zugesprochen bekommen, würde dann doch mit der Tatsache gerechnet werden, dass ich den Mindestunterhalt nun nachgezahlt habe und ich einen entsprechend höheren Anspruch erhalten?!Es gibt dann natürlich das Risiko, dass mein Trennungsunterhaltsanspruch versagt wird. Es gibt Vorwürfe, ich würde mit meiner Vermieterin - ich habe eine kleine Einiegerwohnung an einem Haus gemietet- in einer verfestigten Partnerschaft leben. Dann hätte ich auf meinen Selbstbehalt nachträglich verzichtet und 11k (25k die Ausgleichzahlung - 14k was ich bei voller Verteilung auf 1/3 Jahre zukünftig zahlen müsste) + 7k auf 12 Monate verteilt - hab ich jetzt nicht ausgerechnet - zu viel gezahlt.
2. Bezüglich meines Sohnes der rückständigen Unterhalt nicht einklagen möchte, weil er die finanzielle Situation seiner Mutter sehr klar sieht, macht die Mutter nun einen familienrechtlichen Ausgleichanspruch geltend. Berechnung liegt ihrerseits noch nicht vor. Damit kenne ich mich noch gar nicht aus. Hat das Aussicht auf Erfolg und wenn ich sowieso am Selbstbehalt war, was will man da noch einklagen?
Danke
Ich habe gerechnet und es macht jetzt keinen wesentlichen Unterschied, ob ich den Betrag auf ein oder drei Jahre verteile im Ergebnis. Ich müsste 13 oder 14k ungefähr zusätzlichen Unterhalt nur für die drei Minderjährigen zahlen. Der einzige Vorteil wäre, dass mit Verteilung auf ein Jahr, das nächste Kind fast exakt dann die Volljährigkeit erreicht und die Schule verlässt.
Das wäre dann eine etwas sauberere Rechnung, weil dann bei ihm wieder mit den realen Beträgen gerechnet werden kann.
Jetzt der Grund für meine Fortsetzung. Die Richterin hatte in der Verhandlung laut gedacht und in einem Nebensatz gesagt, dass man auch die bisher offenen Unterhaltsbeträge aus den Jahren bis jetzt damit ausgleichen könnte und nur den verbleibenden Rest anrechnet. Ich hatte mich zunächst auf den notwendigen Selbstbehalt und später auf den angemessenen Selbstbehalt berufen, da meine Ex ca. 4.300,- eigenes Einkommen - mit Wohnvorteil sogar 5.100,- - 5300,- Nettoeinkommen hatte. Meine Anwältin riet mir davon übrigens ab. Ihre Begründung war, dass sich die Mutter nach der neueren Rechtssprechung des BGH den sogenannten Naturalunterhalt zusätzlich zu dem von mir nicht gedeckten Barunterhalt abziehen darf und danach kein großer Einkommensunterschied mehr vorliegen würde.
Mein ältester Sohn ist Volljährig seit zwei Jahren und klagt nicht auf rückständigen Unterhalt. Meine volljährige Tochter schon.
Nun habe ich die offenen Beträge seit 2021 ausgerechnet. Mit meinem Sohn wären 27k offen. Ohne meinen volljährigen Sohn wären es 25k.
Ich klage auf Trennungsunterhalt in Form des Aufstockungsunterhaltes. Darüber ist noch nicht entschieden. Es gibt eine alte Berechnung meiner Anwältin mit diesem unsäglichen Abzug des Naturalunterhaltes auf Seiten der Mutter. Dabei ständen mir je nach Jahr 300-500,- monatlich zu.
1. Würde ich nun irgendwann Trennungsunterhalt zugesprochen bekommen, würde dann doch mit der Tatsache gerechnet werden, dass ich den Mindestunterhalt nun nachgezahlt habe und ich einen entsprechend höheren Anspruch erhalten?!Es gibt dann natürlich das Risiko, dass mein Trennungsunterhaltsanspruch versagt wird. Es gibt Vorwürfe, ich würde mit meiner Vermieterin - ich habe eine kleine Einiegerwohnung an einem Haus gemietet- in einer verfestigten Partnerschaft leben. Dann hätte ich auf meinen Selbstbehalt nachträglich verzichtet und 11k (25k die Ausgleichzahlung - 14k was ich bei voller Verteilung auf 1/3 Jahre zukünftig zahlen müsste) + 7k auf 12 Monate verteilt - hab ich jetzt nicht ausgerechnet - zu viel gezahlt.
2. Bezüglich meines Sohnes der rückständigen Unterhalt nicht einklagen möchte, weil er die finanzielle Situation seiner Mutter sehr klar sieht, macht die Mutter nun einen familienrechtlichen Ausgleichanspruch geltend. Berechnung liegt ihrerseits noch nicht vor. Damit kenne ich mich noch gar nicht aus. Hat das Aussicht auf Erfolg und wenn ich sowieso am Selbstbehalt war, was will man da noch einklagen?
Danke

