Gestern, 20:08
1. 4:10 blockiert nichts, schon gar nicht den kleinen Schritt auf 5:9.
2. Dort wo es gelungen ist, war es meistens im Konsens mit dem anderen Elternteil. Im Forum sind einige Geschichten zum Wechselmodell. Wechselmodell = 50:50 Betreuung. Also 7:7 in deiner Zählweise. Erzwingen übers Gericht klappt nicht. Im besten Fall wird der andere verweigernde Elternteil von Dritten, vom Gericht unter Druck gesetzt, doch zuzustimmen. Auch das ist selten.
3. Wichtig ist vor allem: Kein Streit. Eine Jugendamtsurkunde ist ein Zwangskorsett, das vor allem für Pflichtige nur Nachteile hat.
4. Wieso überhaupt? Was ist das Ziel? Meinst du, die helfen dir hin zu 5:9 ? Am besten geht man da nie hin. Von dort kommt selten bis nie sinnvolles und oft wahre Katastrophen.
5. In so einem Fall ist eine Beurkundung nicht nur schlecht, sondern kann tödlich sein. Es gilt dann rauf immer, runter nimmer. Ist ja nur Urkunde, Änderung nur nach erfolgreichem Gerichtsverfahren oder wenn der Unterhaltsempfänger freiwillig zustimmt. Schwankendes Einkommen ohne Urkunde sollte nicht sofort auf Unterhaltszahlungen durchschlagen, die Kinder verursachen ja weniger stark schwankende Kosten. Ich würde zunächst mal probieren, Rücklagen zu bilden und daraus dann Fixbeträge zu zahlen, ein Jahr lang. Einmal im Jahr kann man sich dann zusammensetzen und den ändern, wenn es begründet deutlich weniger oder deutlich mehr Einkommen gab.
2. Dort wo es gelungen ist, war es meistens im Konsens mit dem anderen Elternteil. Im Forum sind einige Geschichten zum Wechselmodell. Wechselmodell = 50:50 Betreuung. Also 7:7 in deiner Zählweise. Erzwingen übers Gericht klappt nicht. Im besten Fall wird der andere verweigernde Elternteil von Dritten, vom Gericht unter Druck gesetzt, doch zuzustimmen. Auch das ist selten.
3. Wichtig ist vor allem: Kein Streit. Eine Jugendamtsurkunde ist ein Zwangskorsett, das vor allem für Pflichtige nur Nachteile hat.
4. Wieso überhaupt? Was ist das Ziel? Meinst du, die helfen dir hin zu 5:9 ? Am besten geht man da nie hin. Von dort kommt selten bis nie sinnvolles und oft wahre Katastrophen.
5. In so einem Fall ist eine Beurkundung nicht nur schlecht, sondern kann tödlich sein. Es gilt dann rauf immer, runter nimmer. Ist ja nur Urkunde, Änderung nur nach erfolgreichem Gerichtsverfahren oder wenn der Unterhaltsempfänger freiwillig zustimmt. Schwankendes Einkommen ohne Urkunde sollte nicht sofort auf Unterhaltszahlungen durchschlagen, die Kinder verursachen ja weniger stark schwankende Kosten. Ich würde zunächst mal probieren, Rücklagen zu bilden und daraus dann Fixbeträge zu zahlen, ein Jahr lang. Einmal im Jahr kann man sich dann zusammensetzen und den ändern, wenn es begründet deutlich weniger oder deutlich mehr Einkommen gab.
