29-03-2026, 13:16
Kannst Du näher erläutern warum Bürgergeld ein Thema ist ?
Bis 6 oder 8 Wochen nach der Geburt erhält sie unter dem Strich das gleiche netto wie vor 1 Jahr wenn sie gearbeitet hat . Nur wenn die Dame vorher nicht gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt 6-8 Wochen vor der Geburt .. wenn sie Elterngeld bekommt, dürfte sie ja gearbeitet haben und sollte jetzt im Beschäftigungsverbot sein .
Bis 6 oder 8 Wochen nach der Geburt erhält sie unter dem Strich das gleiche netto wie vor 1 Jahr wenn sie gearbeitet hat . Nur wenn die Dame vorher nicht gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt 6-8 Wochen vor der Geburt .. wenn sie Elterngeld bekommt, dürfte sie ja gearbeitet haben und sollte jetzt im Beschäftigungsverbot sein .

