28-03-2026, 17:39
Massgeblich ist, welche Erwerbseinkünfte der Elternteil ohne die Geburt und die Betreuung erwirtschaftet hätte. Absehbare Gehaltssteigerungen sind ebenso zu berücksichtigen wie alle anderen absehbaren Veränderungen.
Bemessungsgrundlage ist das "unterhaltsrechtliche Einkommen": https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Leitli...W-2025.pdf
"Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen." Und so weiter, Umrechnung in Netto etc. bitte im Link nachlesen.
Bemessungsgrundlage ist das "unterhaltsrechtliche Einkommen": https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Leitli...W-2025.pdf
"Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen." Und so weiter, Umrechnung in Netto etc. bitte im Link nachlesen.

