27-03-2026, 14:01
Spannende Gedanken.
Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?
Normalerweise zieht der Staat Steuern direkt ein und erstattet später, was ja auch zu höheren Unterhalt führen können wenn es künftigen Steuererklräungen erhöhte Rückzahlungen gibt.
Mir gefällt auch die Argumentation, dass die Nachzahlung wegen zugeringen Gehalt unterhaltstechnisch schon dadurch berücksichtigt ist, dass dein künfiges Gehalt höher ist und du passend Unterhalt zahlst. Ebenso der Hinweis mit der Inflationsausgleichsprämie ist super: Geldzufluss ohne Unterhaltsrelevanz.
Vielleicht muss man direkt mit harten Bandagen mitteilen, dass man das durch alle Instanzen zieht, außer man einigt sich freiwillig auf befristete 12 Monate eine Stufe höher.
Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?
Normalerweise zieht der Staat Steuern direkt ein und erstattet später, was ja auch zu höheren Unterhalt führen können wenn es künftigen Steuererklräungen erhöhte Rückzahlungen gibt.
Mir gefällt auch die Argumentation, dass die Nachzahlung wegen zugeringen Gehalt unterhaltstechnisch schon dadurch berücksichtigt ist, dass dein künfiges Gehalt höher ist und du passend Unterhalt zahlst. Ebenso der Hinweis mit der Inflationsausgleichsprämie ist super: Geldzufluss ohne Unterhaltsrelevanz.
Vielleicht muss man direkt mit harten Bandagen mitteilen, dass man das durch alle Instanzen zieht, außer man einigt sich freiwillig auf befristete 12 Monate eine Stufe höher.

