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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#14
(24-03-2026, 15:46)Nintendo schrieb: Aus
Zitat:Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch. 
und
(17-01-2026, 11:16)bigpuster schrieb: Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.
könnte man folgern, dass man das im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsprozess berücksichtigen muss.
Damit stünde ihr die Hälfte zu, aber nicht in diesem Prozess bzgl. Unterhalt.

ABER: Wenn der Anspruch auf höhere Bezahlung erst nach der Trennung z.B. durch andere Gesetzeslage oder ein Urteil entstahnden ist, dann könnte man argumentieren, dass es nicht in den Zugewinn fällt. 

Auf jedenfall solltest du diese Sonderzahlung entsprechend bereinigen um alle Prozesskosten, die du womöglich nicht erstattet bekommen hast. Halte dafür schonmal alle Zahlen und Nachweise bereit.

Ja, ich sehe mittlerweile auch schwarz was das Zuflussprinzip betrifft. Es scheint tatsächlich irgendwie auf mein künftiges Einkommen zugerechnet werden und über die Jahre für mehr Kindesunterhalt aufgebraucht werden. Irgendwann gleite ichbecht in eine Depression ab. Am Ende kann man sich strecken, wie man will. Es landet bei der Mutter. 
Kannst Du das mit den Prozesskosten konkretisieren? Ich habe mittlerweile aus anderen Verfahren im Zusammenhang ( vor allem Umgang )bestimmt 15k zahlen müssen. Was die jetzigen wegen Unterhalt und Scheidung betrifft, habe ich noch nichts. Kann ich nur Scheidung und Unterhakt abziehen oder auch die vom Umgang?…..und gibt es Quellen dazu?
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RE: Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen - von bigpuster - 24-03-2026, 16:11

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