24-03-2026, 15:46
Aus
Damit stünde ihr die Hälfte zu, aber nicht in diesem Prozess bzgl. Unterhalt.
ABER: Wenn der Anspruch auf höhere Bezahlung erst nach der Trennung z.B. durch andere Gesetzeslage oder ein Urteil entstahnden ist, dann könnte man argumentieren, dass es nicht in den Zugewinn fällt.
Auf jedenfall solltest du diese Sonderzahlung entsprechend bereinigen um alle Prozesskosten, die du womöglich nicht erstattet bekommen hast. Halte dafür schonmal alle Zahlen und Nachweise bereit.
Zitat:Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch.und
(17-01-2026, 11:16)bigpuster schrieb: Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.könnte man folgern, dass man das im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsprozess berücksichtigen muss.
Damit stünde ihr die Hälfte zu, aber nicht in diesem Prozess bzgl. Unterhalt.
ABER: Wenn der Anspruch auf höhere Bezahlung erst nach der Trennung z.B. durch andere Gesetzeslage oder ein Urteil entstahnden ist, dann könnte man argumentieren, dass es nicht in den Zugewinn fällt.
Auf jedenfall solltest du diese Sonderzahlung entsprechend bereinigen um alle Prozesskosten, die du womöglich nicht erstattet bekommen hast. Halte dafür schonmal alle Zahlen und Nachweise bereit.

