21-03-2026, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2026, 01:11 von Hansidampfi.)
(20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Habe auch über die Krankenkasse eine Psychologin zugewiesen bekommen .
Interessant, wer war da deine erste Anlaufstelle? Warst du bei der Psychotante? Hats was gebracht?
Musstest du den BU letzten Endes dann zahlen oder nicht?
(20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Seit dem versuche ich viel über Familienrecht zu lesen.
Ich will von dem Rotz eigentlich überhaupt nichts mehr wissen seitdem ich in die Materie eingestiegen bin. Ich bin kuriert - nur leider NACH dieser nicht rückgängig zu machenden Sache... das zerfrisst mich in manchen Momenten, dass es kaum aushaltbar ist.
(20-03-2026, 20:55)Alimen T schrieb: Bei mir war es so, dass ich überlegt habe freiwillig in den Ukraine Krieg zu gehen.
Die Idee hatte ich ja noch gar nicht. Ab dem gewissen Punkt wäre das sogar die bessere Option, als sich einfach selbst wegzumachen.
(20-03-2026, 21:29)Nintendo schrieb: Das kann nicht sein, ich hatte das schonmal durchgerechnet. Stelle doch mal deine Rechnung mit allem ein.
Aber wenn es doch so ist könnte es dir sogar helfen. Denn wenn sie nur 100€ mehr bekäme nach Wegfall von vermutlich über 1000€ Elterngeld, dann wird sie sicherlich arbeiten wollen um ihren Lebensstandard zu halten.
Meines Wissens nach geht man bei Unverheirateten nicht mit der 0,45 Methode ran, sondern geht vom "Bedarf" der Dame aus (entspricht z.B. Netto 12 M. vor Geburt)
2100€ vor Geburt -> 1365€ Elterngeld -> 735€ BU
Wobei es beim Elterngeld noch einen 300€ Sockelbetrag geben kann, wenn die Kindesmutter vor Schwangerschaft gearbeitet hat. Dh der BU fiele wiederum höher aus, weil 300€ nicht berücksichtigt werden vom Elterngeld.
Mein maximal leistbarer BU bzw meine Leistungsfähigkeit:
3000€ - 450€ KU -1600€ SB = 950€ die ich für BU selbstverständlich übrig habe.
KU je nachdem: bei nur 1 Kind wird man evtl eine Stufe in der DT hochgestuft, nach Bereinigung um 4% Altersvorsorge bzw. 5% Arbeitsaufwendungen wieder runtergestuft...
3000€ - 450€ - 735€ = 1815€ für mich (statt 1600€)
Im 2. Jahr fällt Elterngeld weg -> ihr Bedarf wieder 2100€, nur diesmal ohne Elterngeld (Einkommen), das gegengerechnet werden könnte.
Somit müsste ich 2100€ leisten, was den SB natürlich auschöpft -> 1600€ für mich (statt 1815€ mit Elterngeld)
ansonsten: 2100€ x 0,45 = 945€ BU -> auch quasi nur 1600€ übrig.

