Gestern, 15:29
Manche Punkte erscheinen klarer, manche neblig. Ich sehe zunächst mal als Hauptroblem ein Kartenhaus voller Tricks, das man niemals stabil halten kann, ausser man kennt alle Wege der Berufsbürokraten. Die Kinder mit falschen Wohnort gemeldet, darauf die Schule der Kindergarten gestapelt. Dann jetzt noch die Beihilfe draufgestapelt. Und wie er schon gemerkt hat, wenn die Mutter den Stecker zieht, stimmt das alles nicht mehr. Das Risiko ist gross, dass dann die Beihilfe als Standard gilt er er alles allein weiterzahlt. Es gibt da die Bestandsregel: War das Kind in der Ehe bereits PKV versichert, sind die Mehrkosten im Tabellenunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) nicht enthalten und der Barunterhaltspflichtige zahlt sie obendrauf. Ist die Mutter nicht ebenfalls beihilfeberechtigt, Lehrerin, Beamtin? Dann könnte sie die Kinder genauso gut über ihre Beihilfe versichern. Wenn sie das verweigert, obwohl es kostenneutraler oder sinnvoller wäre, verletzt sie ihre Schadenminderungspflicht.
So ist das immer bei gelogenen Kartenhäusern, wenn man wieder schlauer sein wollte um irgendwas zu erschnappen.
Würde ich abstellen und in die Realität zurückkehren, Kinder sind bei der Mutter zu melden, sie hat sie mitgenommen und kannte die Folgen ganz genau. Der Umgangsvergleich hat auch keine Grundlage mehr aufgrund des Arbeitgeberwechsels. Änderung der Geschäftsgrundlage. Neu aushandeln. Im übrigen dient der Umgang dem Kindeswohl, nicht der kostenlosen Kinderbetreuung für die Arbeitszeiten der Mutter. Wenn er durch den Dienst beim Bund unter der Woche nicht mehr "Taxi und Koch" spielen kann, fällt dieses instabile Kartenhaus zusammen. Wenn sie ihn zwingen will, den Vergleich einzuhalten, müsste sie ihm die Kinder zu den Dienstzeiten gewähren, was sie nicht kann, da er im Dienst ist.
Wechselmodell bei sechs Tage Dienst und dann frei, da wird die Mutter nicht mitspielen, aber das würde trotzdem ganz nach vorne stellen, um die Mutter zum denken zu bringen. Entweder man findet eine friedliche Lösung für das Residenzmodell mit PKV-Teilung, oder der Vater beantragt das Wechselmodell, kann er verkünden.
So ist das immer bei gelogenen Kartenhäusern, wenn man wieder schlauer sein wollte um irgendwas zu erschnappen.
Würde ich abstellen und in die Realität zurückkehren, Kinder sind bei der Mutter zu melden, sie hat sie mitgenommen und kannte die Folgen ganz genau. Der Umgangsvergleich hat auch keine Grundlage mehr aufgrund des Arbeitgeberwechsels. Änderung der Geschäftsgrundlage. Neu aushandeln. Im übrigen dient der Umgang dem Kindeswohl, nicht der kostenlosen Kinderbetreuung für die Arbeitszeiten der Mutter. Wenn er durch den Dienst beim Bund unter der Woche nicht mehr "Taxi und Koch" spielen kann, fällt dieses instabile Kartenhaus zusammen. Wenn sie ihn zwingen will, den Vergleich einzuhalten, müsste sie ihm die Kinder zu den Dienstzeiten gewähren, was sie nicht kann, da er im Dienst ist.
Wechselmodell bei sechs Tage Dienst und dann frei, da wird die Mutter nicht mitspielen, aber das würde trotzdem ganz nach vorne stellen, um die Mutter zum denken zu bringen. Entweder man findet eine friedliche Lösung für das Residenzmodell mit PKV-Teilung, oder der Vater beantragt das Wechselmodell, kann er verkünden.
