Vor 2 Stunden
(Vor 3 Stunden)Hansidampfi schrieb: Ziehen wir nicht in diese Wohnung, dann ist die Beziehung dahin.
Eine gemeinsame Wohnung kann ich verstehen aufgrund der Kindankunft.
Beim Thema Miete und besteht dann eben ein grundsätzliches Problem, nicht nur weil es die Wohnung der künftigen Oma ist. Vermieter wollen bei Paaren normalerweise nur einen gemeinsamen Mietvertrag, weil das das Risiko von Mietausfällen mindert. Verbessern kann das eine Vollmacht. Zitat aus https://www.mietrechtsiegen.de/gemeinsam...-beachten/ :
Durch eine Vollmacht, die bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages von beiden Partnern unterzeichnet wird, kann im Trennungsfall eine gute und schnelle Lösung herbeigeführt werden. Durch eine derartige Vollmacht kann festgelegt werden, dass bei einer Trennung das alleinige Ausscheiden eines Partners aus dem Mietvertrag auch gegen den Willen des anderen Partners möglich wird. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass es im Trennungsfall keine Streitigkeiten gibt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass diese Vollmacht nicht als fester Bestandteil in den Mietvertrag aufgenommen wird. Die Vollmacht sollte stattdessen als separates Formular jedem Partner im Original behändigt werden. Dieses Original muss der Kündigung dem Vermieter im Original übermittelt werden. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter gem. § 174 BGB das Recht, die Kündigung nicht anzuerkennen. Die Vollmachtlösung hat jedoch den Nachteil, dass sie rechtlich nur den Kündigungswunsch des einzelnen Mieters tangiert. Sollte der Ex-Partner nicht ausziehen wollen, so bietet die Vollmacht keine Lösung.
