Ob sie Gewaltvorwuerfe erfindet sei mal dahingestellt. Im Forum hier haben das viele erlebt und auch mit Ex-Frauen von denen man sich das nie hätte erträumen können. Muss der Thread-Ersteller wissen, ob man ihr sowas zutrauen kann.
Sollte es soweit kommen könnte man aber möglicherweise(!) die Mietzahlung zum Bereinigen des Einkommens ansetzen, bzw. ihr einen Wohnvorteil zuschreiben, der den BU senken KÖNNTE. Leider ist BU ein Geldanspruch, für den man bezahlte Miete nicht einfachso gegenrechnen kann. Entweder zu zahlst dann weiter Miete an deien Mutter, oder deine Mutter verzichtet auf Miete, aber sie wohnt erstmal mietfrei. Ob du die Miete zivilrechtlich von ihr einklagen kannst steht in den Sternen. Egak, so unterschreitest du genauso wie mit einem gemeinsamen MV deinen Selbstbehalt. Und es zieht deine Mutter in eure Streigkeiten hinein.
Eine Mutter mit Kind oder Säugling kriegt man nicht so einfach raus. Selbst ohne Mietvertrag. Du kannst sie bitten zu gehen (schriftlich auffordern), aber wenn sie sich weigert oder einfach nichts tut müsstest du klagen und hast gute Chancen zu verlieren - zum Wohle des Kindes versteht sich, weil man sie nicht obdachlos auf die Straße stellen wird.
Sollte es soweit kommen könnte man aber möglicherweise(!) die Mietzahlung zum Bereinigen des Einkommens ansetzen, bzw. ihr einen Wohnvorteil zuschreiben, der den BU senken KÖNNTE. Leider ist BU ein Geldanspruch, für den man bezahlte Miete nicht einfachso gegenrechnen kann. Entweder zu zahlst dann weiter Miete an deien Mutter, oder deine Mutter verzichtet auf Miete, aber sie wohnt erstmal mietfrei. Ob du die Miete zivilrechtlich von ihr einklagen kannst steht in den Sternen. Egak, so unterschreitest du genauso wie mit einem gemeinsamen MV deinen Selbstbehalt. Und es zieht deine Mutter in eure Streigkeiten hinein.
Eine Mutter mit Kind oder Säugling kriegt man nicht so einfach raus. Selbst ohne Mietvertrag. Du kannst sie bitten zu gehen (schriftlich auffordern), aber wenn sie sich weigert oder einfach nichts tut müsstest du klagen und hast gute Chancen zu verlieren - zum Wohle des Kindes versteht sich, weil man sie nicht obdachlos auf die Straße stellen wird.

