15-03-2026, 23:36
Die generische Anwaltschaft lässt mit einer konkreten Forderung zum TU auf sich warten. In Verzug wurde auch noch nicht gesetzt. Höchst entspannend und für die werte Ehefrau sicherlich unbefriedigend. Derweil möchte ich die Residenz der Kinder gern übernehmen und die Gegenseite auf 2 Woenden verweisen. Es wurden schon Schritte eingeleitet. Noch nicht mit dem Vorschlaghammer/FG, aber im Sinne der Kinder wird Druck in die Richtung ausgeübt.
Abgesehen vom Kindeswohl wäre das natürlich ein spannendes Rennen, wenn Zugewinn- und Versorgungsausgleich gegen möglichen Barunterhalt abgewogen würden. Da hätte dann mal mit mir die männliche Seite eine bessere Ausgangslage.
Abgesehen vom Kindeswohl wäre das natürlich ein spannendes Rennen, wenn Zugewinn- und Versorgungsausgleich gegen möglichen Barunterhalt abgewogen würden. Da hätte dann mal mit mir die männliche Seite eine bessere Ausgangslage.

