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Mal gerechnet
#8
(11-03-2026, 17:27)Nappo schrieb: Der nachrangige Unterhaltsanspruch kann durchaus auf die Mutter vollständig übergehen. Geld hat sie genug.

Dankeschön 
Genau darum geht es mir. 
Sollen sich die Kinder, die keinen Kontakt wünschen, mal
An denjenigen wenden, wo ohne Arbeit die Kohle liegt.
Leider macht mir meine Arbeit wirklich viel Freude.
Ich muss nachdenken

(11-03-2026, 10:30)p__ schrieb: Für nachrangige Unterhaltsansprüche gibts keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, aber eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit. Die verpflichtet Unterhaltsberechtigte oder -verpflichtete, im zumutbaren Rahmen zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt (mit-)zu finanzieren. Hatten wir auch schon öfter im Forum. Da dies Richterrecht ist und jede Menge Randbedingungen hineinspielen können (zum Beispiel besagte weitere Ansprüche wie Bafög), gibt es dazu keine fest formulierbaren Grundsätze. Hier regiert alles "Nach Einzelfall".

Die Sache ist ja die, dass auf Seiten der frühpensionierten Mutter über 4000,- netto Einkommen stehen. Hohe Familienzuschläge. Aus denen der Bedarf gedeckt werden kann. So müssten sie sich mit der Mutter auseinandersetzen.
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Mal gerechnet - von bigpuster - 08-03-2026, 21:42
RE: Mal gerechnet - von p__ - 08-03-2026, 21:59
RE: Mal gerechnet - von bigpuster - 09-03-2026, 06:38
RE: Mal gerechnet - von Alimen T - 10-03-2026, 23:35
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RE: Mal gerechnet - von Nappo - 11-03-2026, 17:27
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