13-03-2026, 16:16
(12-03-2026, 22:43)Nintendo schrieb:(12-03-2026, 16:25)p__ schrieb: ... was aberr im Prinzip eh egal ist, kommt mir grad so. Man ist ja eh auf Selbstbehalt - 4% ETF / 5% Arbeitspauschale hin oder her.Nein, das ist höchst relevant. Nehmen wir mal an du hast 4000€ Brutto, was ca. 2500€ netto ist. 4% vom brutto sind 160€, die im ETF-Sparplan landen, die ansonsten zu 100% über Betreuungsunterhalt bei der Ex landen.
D.h. wenn der theoretische BU (= Ausfall ihres vorherigen Nettos für x Jahre) den Selbstbehalt berühren würde von 1600€, wird dieser dennoch um die 160€ reduziert werden?

