Heute, 02:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 03:04 von Hansidampfi.)
Macht es Sinn, vorab die KU+BU Höhe von einem Anwalt schätzen zu lassen um sich bei Einigungsversuchen daran zu orientieren?
Oder kann ich es mir auch anhand DT und Selbstbehalt von 1600€ genau genug abschätzen?
Woher nimmst du die 45%? Zählt die Methode auch bei Unverheirateten?
D.h. angenommen Jahr 1 bezieht sie Elterngeld, welches in Jahr 2 entfällt, somit würde mich spätestens dann der BU auf Selbstbehalt drücken?
Wie schätzt ihr es ein; Wenn sie für ein exotisches, teures Tier aufkommen muss (minimum mittlere dreistellige Summe monatlich) - eher als Vor-/Nachteil für mich, damit sie zügiger wieder in Arbeit geht? Wobei eine Tätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nur zu 50% angerechnet würde, da überobligatorisch. Und das setzt voraus, dass das Kind in die Kita geht, die wiederum halbtags ~250€ kostet
Oder kann ich es mir auch anhand DT und Selbstbehalt von 1600€ genau genug abschätzen?
(Heute, 02:48)Alimen T schrieb:(Heute, 00:00)Hansidampfi schrieb: Also wie liefe das dann ab und wenn nix zu retten ist, einfach auf die Post vom Amt warten?Du musst ihr 45% vom netto
an BU bezahlen abzüglich Elterngeld.
Woher nimmst du die 45%? Zählt die Methode auch bei Unverheirateten?
D.h. angenommen Jahr 1 bezieht sie Elterngeld, welches in Jahr 2 entfällt, somit würde mich spätestens dann der BU auf Selbstbehalt drücken?
Wie schätzt ihr es ein; Wenn sie für ein exotisches, teures Tier aufkommen muss (minimum mittlere dreistellige Summe monatlich) - eher als Vor-/Nachteil für mich, damit sie zügiger wieder in Arbeit geht? Wobei eine Tätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nur zu 50% angerechnet würde, da überobligatorisch. Und das setzt voraus, dass das Kind in die Kita geht, die wiederum halbtags ~250€ kostet

