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Mal gerechnet
#5
Für nachrangige Unterhaltsansprüche gibts keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, aber eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit. Die verpflichtet Unterhaltsberechtigte oder -verpflichtete, im zumutbaren Rahmen zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt (mit-)zu finanzieren. Hatten wir auch schon öfter im Forum. Da dies Richterrecht ist und jede Menge Randbedingungen hineinspielen können (zum Beispiel besagte weitere Ansprüche wie Bafög), gibt es dazu keine fest formulierbaren Grundsätze. Hier regiert alles "Nach Einzelfall".
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Nachrichten in diesem Thema
Mal gerechnet - von bigpuster - 08-03-2026, 21:42
RE: Mal gerechnet - von p__ - 08-03-2026, 21:59
RE: Mal gerechnet - von bigpuster - 09-03-2026, 06:38
RE: Mal gerechnet - von Alimen T - 10-03-2026, 23:35
RE: Mal gerechnet - von p__ - 11-03-2026, 10:30
RE: Mal gerechnet - von Nappo - 11-03-2026, 17:27
RE: Mal gerechnet - von bigpuster - Gestern, 07:33
RE: Mal gerechnet - von Alimen T - 11-03-2026, 20:48
RE: Mal gerechnet - von Nappo - Vor 10 Stunden

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