Gestern, 06:38
Hey! Das die Gerichte bei Berechtigten im ersten Rang keine Gnade kennen, weiß ich. Deswegen habe und werde ich diese Forderungen erfüllen. Mir geht es wie gesagt um die theoretische Frage, ob ich nach Mindestunterhaltzahlung an die Minderjährigen noch mit fiktivem Einkommen bei den nicht mehr privilegierten Minderjährigen herangezogen werde, wenn ich nach Mindestunterhaltzahlung für die Minderjährigen bereits am angemessenen Selbstbehalt bin? Zumal der Bedarf der nicht mehr privilegierten Volljährigen komplett vom anderen Elternteil gedeckt werden kann, ohne dass sein angemessener Selbstbehalt gefährdet wäre.
Ich meine, dass ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliege und zumal der Bedarf im Rahmen der Verteilung zwischen den Eltern gedeckt ist.
Aber Meinung kann man viele haben. Mir wäre eine fundierte Einschätzung wichtig.
Kind 3 meinte zuletzt beim Gespräch zu seinen Zukunftsvorstellungen, dass er sich noch zu jung zum Arbeiten fühlt und ersteinmal studieren möchte….mit einem derzeitigen Notenschnitt von 3.5, über 40 Fehltagen im Halbjahr und keinem Interesse an der Schule.
Hätte ich noch was zu sagen, hätte ich ihm meine Meinung gesagt und ihm sicher nicht sein Lotterleben finanziert. Durch Trennung haben die Kinder vom Muttertier gelernt, dasses da ja einen Idioten gibt, der mir mein Leben in Freiheit finanziert.
Zumal 3 von 5 Kindern jeden Kontakt ablehnen, dieVolljährige von denen jetzt auf mehr Unterhalt klagt und der eine Junge nur auf Nachfrage reagiert. Kein emotionales Interesse, aber wenn es was zu holen gibt, ist man da. Ich weiß ja, wo es herkommt, aber so kann ich wenigstens diese erzieherische Lektion erteilen.
In jedem Fall frage ich mich, wie lange ich das selbst noch durchstehen kann und wie die rechtliche Lage aussieht?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Ich meine, dass ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliege und zumal der Bedarf im Rahmen der Verteilung zwischen den Eltern gedeckt ist.
Aber Meinung kann man viele haben. Mir wäre eine fundierte Einschätzung wichtig.
Kind 3 meinte zuletzt beim Gespräch zu seinen Zukunftsvorstellungen, dass er sich noch zu jung zum Arbeiten fühlt und ersteinmal studieren möchte….mit einem derzeitigen Notenschnitt von 3.5, über 40 Fehltagen im Halbjahr und keinem Interesse an der Schule.
Hätte ich noch was zu sagen, hätte ich ihm meine Meinung gesagt und ihm sicher nicht sein Lotterleben finanziert. Durch Trennung haben die Kinder vom Muttertier gelernt, dasses da ja einen Idioten gibt, der mir mein Leben in Freiheit finanziert.
Zumal 3 von 5 Kindern jeden Kontakt ablehnen, dieVolljährige von denen jetzt auf mehr Unterhalt klagt und der eine Junge nur auf Nachfrage reagiert. Kein emotionales Interesse, aber wenn es was zu holen gibt, ist man da. Ich weiß ja, wo es herkommt, aber so kann ich wenigstens diese erzieherische Lektion erteilen.
In jedem Fall frage ich mich, wie lange ich das selbst noch durchstehen kann und wie die rechtliche Lage aussieht?
Vielen Dank für eine Einschätzung!

