02-03-2026, 14:25
Interessante Sonderfälle. Leerstand ist somit eher unschädlich. Ansonsten sagt der Link aber auch klar:
"Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgt nicht mehr, wenn der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Eine Nutzung durch die geschiedene Ehefrau und das gemeinsame Kind ist nicht ausreichend."
Die Gefahr: Jetzt ist die Ex ausgezogen. Wenn er auch auszieht, dann kann die Ex stattdessen wieder einziehen. Und dann gilt der Satz oben er wird steuerpflichtig mit Jahreswechsel.
"Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgt nicht mehr, wenn der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Eine Nutzung durch die geschiedene Ehefrau und das gemeinsame Kind ist nicht ausreichend."
Die Gefahr: Jetzt ist die Ex ausgezogen. Wenn er auch auszieht, dann kann die Ex stattdessen wieder einziehen. Und dann gilt der Satz oben er wird steuerpflichtig mit Jahreswechsel.

