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Haus behalten oder Teilungsversteigerung
#22
Interessante Sonderfälle. Leerstand ist somit eher unschädlich. Ansonsten sagt der Link aber auch klar:
"Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgt nicht mehr, wenn der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Eine Nutzung durch die geschiedene Ehefrau und das gemeinsame Kind ist nicht aus­rei­chend."

Die Gefahr: Jetzt ist die Ex ausgezogen. Wenn er auch auszieht, dann kann die Ex stattdessen wieder einziehen. Und dann gilt der Satz oben er wird steuerpflichtig mit Jahreswechsel.
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RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Nintendo - 02-03-2026, 14:25

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