Vor 1 Stunde
(27-02-2026, 14:05)Nintendo schrieb: Die Regel ist ganz einfach: Man muss im Jahr des Verkaufs selber drin gewohnt haben. Beipspiel: Auszug im Dezember, Verkauf im Januar: Spekulationssteuer ist fällig!
Das läuft auch getrennt: Wenn die Ex letztes Jahr schon ausgezogen ist, dann ist sie dieses Jahr schon steuerpflichtig beim Verkauf, er aber noch nicht.
Wenn sie erst dieses Jahr raus ist wäre es aber ein Argument für sie an einer Lösung mitzuarbeiten, damit die Steuer nicht fällig wird für sie.
Genau davor hatte ich auch Angst, wir haben es nicht geschafft, das Haus noch im Jahr der Trennung zu verkaufen und hatten ca. 1 Jahr Leerstand. Die Frau vom FInanzamt, mit der ich telefoniert habe, hat gesagt sie darf nicht steuerberaterlich tätig sein, aber ein Leerstand ist unschädlich, wenn eine klare Verkaufsabsicht besteht. Die ist natürlich am leichtesten nachzuweisen, wenn das Haus bereits inseriert oder ein Makler beauftragt ist. Ausgeführt ist das im Amtlichen Einkommenssteuerhandbuch §23, hier gut erklärt: Neufang Online

