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Haus behalten oder Teilungsversteigerung
#16
Die Regel ist ganz einfach: Man muss im Jahr des Verkaufs selber drin gewohnt haben. Beipspiel: Auszug im Dezember, Verkauf im Januar: Spekulationssteuer ist fällig!
Das läuft auch getrennt: Wenn die Ex letztes Jahr schon ausgezogen ist, dann ist sie dieses Jahr schon steuerpflichtig beim Verkauf, er aber noch nicht.

Wenn sie erst dieses Jahr raus ist wäre es aber ein Argument für sie an einer Lösung mitzuarbeiten, damit die Steuer nicht fällig wird für sie.
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RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Asltaw - 26-02-2026, 21:37
RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Nintendo - 27-02-2026, 14:05

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