Ja moment, er hatte 50.000€ mehr Anfangsvermögen, es geht also eher um 25.000€ Ausgleich in seine Rrichtung, die er bekommt.
Das ist ungefähr die Höhe der Sicherheitsleistung für die Teilungsversteigerung, um überhaupt auf das eigene Haus bieten zu dürfen.
Daher bietet sich es doch doppelt an erstmal die Scheidung und den finanziellen Auslgeich zu erledigten, und danach die Eigentumsverhältnisse glattzuziehen, sollte keine Gesamteinigung möglich sein und eine Teilungsversteigerung notwendig sein..
Achja: Je nach eingebrachtem Eigenanteil, Wersteigerung und Darlehensrate kann der Wohnvorteil bzw. die Nutzungsentschädigung höher ausfallen als der hälftige Kredit, sodass es ein Verlustgeschäft wird. Die ganzen Rechtskosten ontop. Dann wäre das Tilgen die sicherere Option, weil dieses Geld im Gegensatz zu einer Nutzungsentschädigung bis zur Scheidung nicht verprasst wird und den Zugewinnausgelich negativ beeinflusst. Um es noch komplizierter zu machen: Im Trennungsjahr wird nicht der volle Wohnwert bzw. die Nutzungsentschädigung fällig.
Das ist ungefähr die Höhe der Sicherheitsleistung für die Teilungsversteigerung, um überhaupt auf das eigene Haus bieten zu dürfen.
Daher bietet sich es doch doppelt an erstmal die Scheidung und den finanziellen Auslgeich zu erledigten, und danach die Eigentumsverhältnisse glattzuziehen, sollte keine Gesamteinigung möglich sein und eine Teilungsversteigerung notwendig sein..
Achja: Je nach eingebrachtem Eigenanteil, Wersteigerung und Darlehensrate kann der Wohnvorteil bzw. die Nutzungsentschädigung höher ausfallen als der hälftige Kredit, sodass es ein Verlustgeschäft wird. Die ganzen Rechtskosten ontop. Dann wäre das Tilgen die sicherere Option, weil dieses Geld im Gegensatz zu einer Nutzungsentschädigung bis zur Scheidung nicht verprasst wird und den Zugewinnausgelich negativ beeinflusst. Um es noch komplizierter zu machen: Im Trennungsjahr wird nicht der volle Wohnwert bzw. die Nutzungsentschädigung fällig.

