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Haus behalten oder Teilungsversteigerung
#7
Ich weiß nicht, was da draußen los ist, aber die Esoteriker sagen derzeit, dass ab 2026 für genau 7 Jahre der Pluto dominierend wäre und nun käme weltweit die ganze fabriz9ierte Sch...e hoch. Das sei aber nicht schlecht, weil sie jetzt eben endlich zum Vorschein käme und man entsprechend agieren könne. Kein Witz. Sagen die tatsächlich. Und langsam glaube ich auch daran.
Was ich hier in den letzten Wochen gesehen, gehört und erfahren habe, deutet u.a. darauf hin, dass die Winkeladvokaten offensichtlich zeitgleich nun völlig verstrahlt sind, was ja ohnehin in großen Teilen der Fall ist. Restkompetenz traute ich ihnen noch daher zu, da sie abseits ihres unmoralischen Daseins, immerhin irgendwann einmal die staatlicherseits schriftlich manifestierte Sch.... - genannt Gesetze - studiert haben. Auch da muss ich mich mittlerweile berichtigen.

Ja, man kann eine Teilungsversteigerung auch während der Ehe schon beantragen. Sie wird aber dann, wenn die Gegenseite dies beantragt ausgesetzt und auf den Zeitpunkt nach der Scheidung verschoben, weil es starke Schutzmechanismen gibt, was eheliches Vermögen angeht, während die Ehe noch besteht. Sie ist automatisch also nicht durchsetzbar und die Aussage, die Frau wohne ja woanders, ist so nicht richtig, weil das kein Ausschlusskriterium für einen Widerspruch seitens der Frau ist.

Was den Zugewinn angeht, so ist dieser Ausgleich in Geld zu erfolgen, berührt aber nicht das Haus. Das Haus gehört lt. Grundbuch beiden zu 50% uns ist bereits ausgeglichen. Dein Anfangsvermögen von 50.000 €,m welches nach Berücksichtigung aller Daten evtl. zu einem Zugewinnausgleich in Richtung der Frau führt, führt eben dazu, dass dieser in Geld auszugleichen ist, aber eben nicht automatisch dazu, dass deiner Frau ein höherer Anteil aus dem verkaufsertrag des Hauses zustünde.

Das führt z.B. dazu, dass man im Rahmen des Scheidungsverfahrens zwar den Zugewinn ausrechnet - und du ihn zahlen musst - aber die Hausangelegenheit ebenso dazu führt, dass die hälftige Teilung der Immobilie bestehen bleibt, bis eben eine Vereinbarung/Einigung besteht. Nehmen wir an, zwei Parteien können sich nicht einigen und es kommt auch nicht zu einer Teilungsversteigerung (nach der Ehe), dann würde man sich ja auf absehbare Zeit gar nicht scheiden lassen können.

Also nochmal: Zugewinn wird in diesem Fall separat und rechnerisch ausgeglichen. Das Eigentumsverhältnis am Haus bleibt aber. Intern könnte es aber z.B. sein, dass Du den Zugewinnausgleich finanziell nicht leisten kannst und dann sagen könntest: Wenn wir das haus verkaufen, gebe ich dir den Zugewinn aus meinem Erlös. Das wäre aber eine interne Sache.

Wenn sie das Haus partout nicht an dich verkaufen will, bleibt - egal wann - nur die Teilungsversteigerung. Da sich mit diesem Thema auch nur wenige Anwälte gut auskennen, schau dir die Seite "teilungsversteigerung.net" an. Da sitzen Spezialisten.

^Letztlich ist es am Ende so, dass man auch jahrelang in einem Haus bleiben kann, von dem einem nur 50% gehören. Das führt dann dazu, dass die Frau Nutzungsentschädigung verlangen könnte, und führt dann dazu, dass Du wiederum die Hälfte der Raten gegenrechnen kannst. Das ergibt gfls. ein Nullsummenspiel. Verlangt sie keine Nutzungsentschädigung - und die fällt auch nicht automatisch an, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Forderung und bei wirksamer Inverzugsetzung - dann könntest Du die hälftigen Raten im Innenverhältnis verlangen, was dann allerdings zur Forderung einer Nutzungsentschädigung führen dürfte, oder man sagt nichts und rechnet ihr bei Verkauf des Hauses eben diese Raten an.
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RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Nappo - 26-02-2026, 12:28

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