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Haus behalten oder Teilungsversteigerung
#2
Wenn ein Haus 50/50 aufgeteilt ist, fällt es aus jeglichem Zugewinn heraus, denn Zugewinn soll ja "ausgleichen" und bei jeweils 50% gibt es nichts auszugleichen.

Eine Zwangsversteigerung ist immer die denkbar schlechteste Lösung! Die Teilungsversteigerung ist jedoch eine Art davon, aber eine andere.... Diese geht erst nach der Scheidung und wird dann gemacht, wenn sich Zwei absolut nicht einigen. Bei der Teilungsversteigerung zahlt erst einmal der die Zeche, der sie auch beantragt. Also Gerichtskosten und zwingend einen Gutachter. Das gesamte Verfahren dauert ca. 1 1/2 Jahre. Ersteigern kann jeder. Ein Fremder. Du. Deine Ex. Eben der mit dem höchsten Gebot.

Eine Einigung ist in jedem Fall besser. Makler angerufen (der hat die gleichen Wertermittlungsprogramme wie ein Gutachter), dann verkaufen, Darlehen ablösen und vom Ertrag bekommt eben jeder die Hälfte. es würde mich wundern, wenn die Ex zu relativ schnell kommenden 100 K nein sagen würde.
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RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Nappo - 25-02-2026, 20:23

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