Gestern, 15:51
(Gestern, 15:14)Joset1989 schrieb: Ich sass beim Gericht allein (da Anwältin ja gekündigt) und hatte zig Belege bei mir, hatte auch angeboten, meine finanzielle Situation auch mal zu erläutern, aber die Richterin war darüber überhaupt nicht interessiert. Das ganze hat auch nur 25 Minuten gedauert und den Beschluss dazu seht ihr ja...
Das war dann der dritte Kardinalfehler. Mehr geht kaum :-)
Frag deine Anwältin nach dem Hauptverfahren, nicht nach Beschwerde über die vorliegende einstweilige Anordnung §§ 1 und 2 GewSchG. Die ist rum, da hilft nichts mehr, wie die Anwältin richtig sagt.
Es kann jetzt nicht mehr darum gehen, Beschwerde zu erheben an dem Totalschaden der EA, für den deine letzte Anwältin und du der Richterin die Steilvorlage geliefert habt, sondern das Haupt- oder ein Folgeverfahren zu führen, so dass deine Pleite abgewendet wird.
Wenn dafür keine Aussichten bestehen, bereite dich auf Existenzsicherung vor. Auf gar keinen Fall bezahlst du noch etwas und nimmst dafür Schulden auf. Das ist auch so ein Kardinalfehler in dieser Position. Disposchulden aufnehmen, guck mal auf die Zinssätze! Damit machst du alles nur schlimmer und die Lawine tödlicher. Sowas kann man sich nur leisten, wenn ein Enddatum der Belastung da ist. Dass es bei dir nicht da ist, ist ja gerade Teil des Problems.

