Gestern, 15:14
Ich habe bislang nichts gekündigt gehabt. Es gab im Oktober diesen Beschluss und wir sind dagegegen gewesen. Sollte Mitte November neu verhandelt werden und wurde dann vertagt weil die Anwältin meiner Frau die Dolmetscherin für zu schlecht hielt. Die Richterin wollte einen Gegenvorschlag machen und da stand aber derselbe Mist drin wie bislang. Selber Text wie auch im neuen Beschluss, allerdings ohne das Ordnungsstrafendrohung.
Seit dem Originalbeschluss existiert nach wie vor die Formulierung
Dem Antragsgegner wird untersagt, das Mietverhältnis für die in Ziffer 1 bezeichnete Wohnung während der Zeit der Zuweisung an die Antragstellerin zu kündigen oder in sonstiger Weise zu beenden
Wir haben auf den Einigungsvorschlag entgegnet das dies nicht akzeptabel ist und am 03.12. folgendes vorgeschlagen.
3. Der Antragsgegner kündigt die in Ziff. 1 genannte Wohnung zu Ende April 2026. Die Antragstellerin überlegt sich, ob sie sich eine neue Wohnung suchen möchte oder die Wohnung vom Antragsgegner übernehmen möchte und teilt dies dem Antragsgegner bis Ende Januar 2026 mit.
a) Sofern die Antragstellerin die Wohnung übernehmen möchte, wird der Antragsgegner die Antragstellerin beim Vermieter als Nachmieterin vorschlagen.
Seitdem nichts mehr gehört und ich habe dann einen Dringlichketisbrief an das Gericht geschickt, dass sofern ich nun nichts mehr hören werde, kündigen werde und desweiteren deutlich darauf hingewiesen, dass ich die derzeitige Lösung wirtschaftlich nicht weiter tragbar ist. Dazu einen Kontoauszug mit meinem aktuellen negativen Konostand sowie Kopien aller meiner Ausgaben (Mieten und VErbindlichkeiten).
Darauf wurde zur neuen Sitzung eingeladen.
Ich habe am Sitzungstag dann vom Gericht die Antwort der GEgenseite erhalten (laut DAtum bereits 1 Monat) alt in dem die Gegenseite ausführlich dargelegt hat das sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden ist. Ausführung nach dem Motto, wie kann ihch nur in Erwägung ziehen das die Kinder auf der STrasse landen etc. Meine Verbindlichkeiten seien auch nur Grund um den Trennungsunterhalt nach unten zu schrauben etc.
Ich sass beim Gericht allein (da Anwältin ja gekündigt) und hatte zig Belege bei mir, hatte auch angeboten, meine finanzielle Situation auch mal zu erläutern, aber die Richterin war darüber überhaupt nicht interessiert. Das ganze hat auch nur 25 Minuten gedauert und den Beschluss dazu seht ihr ja...
Ich habe nun auch der neuen Anwälte mal geschrieben, rechnet zumindest gesetzlich ab und da habe ich jetzt nicht rausgelesen, dass sie Ambitionen hat hier was zu tun
Sehr geehrter Herr X,
Die Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
Man kann mit der Beschwerde ja nur angehen, dass die Wohnung NICHT zugewiesen wird und/oder Sie diese kündigen dürfen.
Da sich beides bedingt ist eine Beschwerde nicht sinnvoll. Die Kosten die Ihnen hierbei entstehen sind höher im amtsgerichtlichen Verfahren.
Die Nutzungsentschädigung ändert nichts an der Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hat nur was geschrieben, da Sie was dazu geschrieben haben.
Wenn Ihre Frau eine Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann sind auch die dazu gemachten Ausführungen rechtlich korrekt.
Ich kann ihnen das gerne am Mittwoch telefonisch alles erklären...
Seit dem Originalbeschluss existiert nach wie vor die Formulierung
Dem Antragsgegner wird untersagt, das Mietverhältnis für die in Ziffer 1 bezeichnete Wohnung während der Zeit der Zuweisung an die Antragstellerin zu kündigen oder in sonstiger Weise zu beenden
Wir haben auf den Einigungsvorschlag entgegnet das dies nicht akzeptabel ist und am 03.12. folgendes vorgeschlagen.
3. Der Antragsgegner kündigt die in Ziff. 1 genannte Wohnung zu Ende April 2026. Die Antragstellerin überlegt sich, ob sie sich eine neue Wohnung suchen möchte oder die Wohnung vom Antragsgegner übernehmen möchte und teilt dies dem Antragsgegner bis Ende Januar 2026 mit.
a) Sofern die Antragstellerin die Wohnung übernehmen möchte, wird der Antragsgegner die Antragstellerin beim Vermieter als Nachmieterin vorschlagen.
Seitdem nichts mehr gehört und ich habe dann einen Dringlichketisbrief an das Gericht geschickt, dass sofern ich nun nichts mehr hören werde, kündigen werde und desweiteren deutlich darauf hingewiesen, dass ich die derzeitige Lösung wirtschaftlich nicht weiter tragbar ist. Dazu einen Kontoauszug mit meinem aktuellen negativen Konostand sowie Kopien aller meiner Ausgaben (Mieten und VErbindlichkeiten).
Darauf wurde zur neuen Sitzung eingeladen.
Ich habe am Sitzungstag dann vom Gericht die Antwort der GEgenseite erhalten (laut DAtum bereits 1 Monat) alt in dem die Gegenseite ausführlich dargelegt hat das sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden ist. Ausführung nach dem Motto, wie kann ihch nur in Erwägung ziehen das die Kinder auf der STrasse landen etc. Meine Verbindlichkeiten seien auch nur Grund um den Trennungsunterhalt nach unten zu schrauben etc.
Ich sass beim Gericht allein (da Anwältin ja gekündigt) und hatte zig Belege bei mir, hatte auch angeboten, meine finanzielle Situation auch mal zu erläutern, aber die Richterin war darüber überhaupt nicht interessiert. Das ganze hat auch nur 25 Minuten gedauert und den Beschluss dazu seht ihr ja...
Ich habe nun auch der neuen Anwälte mal geschrieben, rechnet zumindest gesetzlich ab und da habe ich jetzt nicht rausgelesen, dass sie Ambitionen hat hier was zu tun
Sehr geehrter Herr X,
Die Beschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
Man kann mit der Beschwerde ja nur angehen, dass die Wohnung NICHT zugewiesen wird und/oder Sie diese kündigen dürfen.
Da sich beides bedingt ist eine Beschwerde nicht sinnvoll. Die Kosten die Ihnen hierbei entstehen sind höher im amtsgerichtlichen Verfahren.
Die Nutzungsentschädigung ändert nichts an der Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hat nur was geschrieben, da Sie was dazu geschrieben haben.
Wenn Ihre Frau eine Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann sind auch die dazu gemachten Ausführungen rechtlich korrekt.
Ich kann ihnen das gerne am Mittwoch telefonisch alles erklären...

