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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren
#25
Hat sich ja schon in deinen Beiträgen im November abgezeichnet, als du von der Überlastung im Sommer geschrieben hast. Standardumgang im Residenzmodell sind halbe Ferien, also 3 Wochen Sommerferien. Dazu das allseits bekannte Wochenende alle 14 Tage. "Keine Ferien" dürfte auf Widerspruch stossen, theoretisch könnte sie das sogar einklagen. Die Frage ist dann eher, wie du Ferien stessfreier gestaltest. Je nach Kindesalter muss das keine zeit- und kostenteure Bespassung sein und es muss auch nicht immer bei dir sein, eine Woche Oma ist vielleicht auch drin.

Völlig richtig ist, das eigene Wohlbefinden voranzustellen. Du sollst schliesslich kräftig Unterhalt bezahlen und du wurdest ins Residenzmodell gezwungen. Du bist der, der ganz offiziell von allen Weiberministerinnen als "familienferner Elternteil" bezeichnet wird. Also, keine Verantwortung, dann bitte auch keinen Stress. Den hast du sicher schon beim Unterhalt verdienen.
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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von RDS - 05-05-2025, 14:17
RE: Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von p__ - 17-02-2026, 16:17

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