13-02-2026, 14:27
Die Reserven (=Schonvermögen) hätte man beizeiten mit den üblichen Methoden unsichtbar machen müssen.
Letztlich läuft es aber auf dieselbe Situation raus, so dass die Frage wenig Relevanz hat, was sinnvoller ist. Zahlungsstopp von dir: Die Gegenseite (vertreten bald von der Unterhaltsvorschusskasse oder einer Beistandschaft) kann den Bürgergeldbescheid sehen und "aufgeben", Bürgergeld = da ist nichts zu holen. Gegenseite erhält Unterhaltsvorschuss, fertig, keine Schulden, Reserven bleiben und werden von dir nach eigenem Gusto aufgezehrt. Kann so laufen, wäre gut, ist nicht deine Kontrolle.
Der häufigere Fall läuft aber anders. Zahlungsstopp von dir: Gegenseite klagt auf Mindestunterhalt trotz Bürgergeldbezug bzw. Unterhaltsvorschussbetrag wenn nur die UVK klagt. Und du wirst verurteilt mit oder ohne Reserven aufgrund deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit, du musst dich täglich bewerben, auch deutlich unterhalb deiner Qualifikation, was du nicht nachweisen kannst. Also laufen Schulden auf, du wirst gepfändet, Reserven sind dann so oder so weg.
Kein Zahlungsstopp von dir: Ob du freiwillig weiterzahlst oder nicht, verzögert alles nur etwas, "das Amt" interessiert das nicht, deine Reserven des Schonvermögens darfst du auch in der Spielbank verspielen, es gibt keine Verpflichtung für ein Schonvermögen innerhalb der erlaubten Grenze. Wenn das Geld weg ist, hat das nichts bewirkt, du hast alles nur etwas verschoben und es folgt zwangsläufig Zahlungsstopp von dir. Eventuell beschleunigt sich alles, weil geplant ist, die Grenzen für Schonvermögen zu senken. Zur Zeit sind das 15 000 € Vermögensfreibetrag pro in der Bedarfsgemeinschaft lebender Person, dann noch gewisse geschützte Vermögenswerte (Altersvorsorge Riester etwa).
a) und b) deiner Liste sind also gleichwertig oder nicht steuerbar. Einen signifikanten Unterschied würde es nur machen, was ich oben schrieb, Voraussetzung für Aufstocken schaffen. Damit ist dein Schonvermögen sicher, Unterhalt wird weiter gezahlt obwohl es dein Einkommen eigentlich nicht hergibt und es gibt da keine Auseinandersetzungen und keinen Krieg wegen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit, es laufen keine Schulden auf. Du bewirbst dich parallel weiter auf passende Stellungen.
Letztlich läuft es aber auf dieselbe Situation raus, so dass die Frage wenig Relevanz hat, was sinnvoller ist. Zahlungsstopp von dir: Die Gegenseite (vertreten bald von der Unterhaltsvorschusskasse oder einer Beistandschaft) kann den Bürgergeldbescheid sehen und "aufgeben", Bürgergeld = da ist nichts zu holen. Gegenseite erhält Unterhaltsvorschuss, fertig, keine Schulden, Reserven bleiben und werden von dir nach eigenem Gusto aufgezehrt. Kann so laufen, wäre gut, ist nicht deine Kontrolle.
Der häufigere Fall läuft aber anders. Zahlungsstopp von dir: Gegenseite klagt auf Mindestunterhalt trotz Bürgergeldbezug bzw. Unterhaltsvorschussbetrag wenn nur die UVK klagt. Und du wirst verurteilt mit oder ohne Reserven aufgrund deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit, du musst dich täglich bewerben, auch deutlich unterhalb deiner Qualifikation, was du nicht nachweisen kannst. Also laufen Schulden auf, du wirst gepfändet, Reserven sind dann so oder so weg.
Kein Zahlungsstopp von dir: Ob du freiwillig weiterzahlst oder nicht, verzögert alles nur etwas, "das Amt" interessiert das nicht, deine Reserven des Schonvermögens darfst du auch in der Spielbank verspielen, es gibt keine Verpflichtung für ein Schonvermögen innerhalb der erlaubten Grenze. Wenn das Geld weg ist, hat das nichts bewirkt, du hast alles nur etwas verschoben und es folgt zwangsläufig Zahlungsstopp von dir. Eventuell beschleunigt sich alles, weil geplant ist, die Grenzen für Schonvermögen zu senken. Zur Zeit sind das 15 000 € Vermögensfreibetrag pro in der Bedarfsgemeinschaft lebender Person, dann noch gewisse geschützte Vermögenswerte (Altersvorsorge Riester etwa).
a) und b) deiner Liste sind also gleichwertig oder nicht steuerbar. Einen signifikanten Unterschied würde es nur machen, was ich oben schrieb, Voraussetzung für Aufstocken schaffen. Damit ist dein Schonvermögen sicher, Unterhalt wird weiter gezahlt obwohl es dein Einkommen eigentlich nicht hergibt und es gibt da keine Auseinandersetzungen und keinen Krieg wegen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit, es laufen keine Schulden auf. Du bewirbst dich parallel weiter auf passende Stellungen.
