Wenn kein Titel besteht würde ich den Unterhalt einstellen und schauen was auf mich zukommt. Nachzahlen kannst du ja immer noch, sofern noch was auf dem Tagesgeldkonto vorhanden ist. Wenn du das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto für Unterhalt verbrauchst und dann eben in nem halben Jahr nackig bist, verschiebst du die Diskussion nur und einmal gezahlt gilt als verbraucht und kriegst du nicht zurück.
Anders wäre es, wenn ein Titel besteht. Soweit ich weiß geht die Rechtsprechung davon aus, dass man (min) ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit überbrücken muss und erst dann wäre eine Abänderungsklage erfolgversprechend.
Ohne Titel hast du nicht viel mehr zu verlieren als pissige Reaktionen der anderen Beteiligten aus meiner Sicht.
Anders wäre es, wenn ein Titel besteht. Soweit ich weiß geht die Rechtsprechung davon aus, dass man (min) ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit überbrücken muss und erst dann wäre eine Abänderungsklage erfolgversprechend.
Ohne Titel hast du nicht viel mehr zu verlieren als pissige Reaktionen der anderen Beteiligten aus meiner Sicht.

