Hallo zusammen,
ich glaube, meine Frage ist bisher missverstanden worden, deshalb nochmal konkret:
Es besteht kein Unterhaltstitel.
Ich habe Bürgergeld beantragt und verfüge noch über etwas Vermögen innerhalb der Karenzfreibeträge. Erwerbseinkommen habe ich aktuell nicht (nur so 3 euro zinsen oder so..).
Meine eigentliche Kernfrage ist:
a) _ Ist es in dieser Konstellation sinnvoll, weiterhin freiwillig Mindestunterhalt aus dem vorhandenen Vermögen zu zahlen?
b) _ Oder ist es rechtlich sauberer, keinen freiwilligen Unterhalt aus dem Vermögen zu leisten und stattdessen die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen zu lassen, damit meine Leistungsfähigkeit offiziell durch das Jugendamt geprüft wird?
Mir geht es ausdrücklich nicht um Moral, sondern um die rechtliche und strategische Handhabung in der Praxis – insbesondere im Hinblick darauf, ob freiwillige Zahlungen aus Vermögen später als Indiz für Leistungsfähigkeit gewertet werden könnten > und es damit Probleme beim Bürgergeld besteht.
Was würdet ihr empfehlen? Konkret: 6 - 9Monate kann ich mindestunterhalt aus "Tagesgeldkonto" bezahlen ... dann wirds aber sehr knapp an Reserven.
Oder halt plan c) Mutti sagen, aktuell gibts halt nicht mehr als 300€ vom "Tagsgeldkonto.." ...
weil mir wurde sowas gesagt:
"Wenn du auf Bürgergeld gehst, dann aus Sicht des Systems:
Keine freiwilligen Vermögensabflüsse
Keine Zahlungen ohne rechtliche Verpflichtung
Leistungsfähigkeit offiziell prüfen lassen
Alles andere erzeugt Reibung."
> BG beziehen > Unterhalt auch nicht vom Tagesgeldkonto > Jugendamt zahlt vorrübergehend > wenn wieder Job, dann Foderungen ausgleichen. Um eben keine Diskussionen oder Prüfungen beim Bürgergeld zu risikieren ...
Weil
"Warum das aus Bürgergeld-Sicht am saubersten ist
Keine freiwilligen Vermögensabflüsse
Keine Diskussion über „Warum zahlen Sie 300 € trotz Hilfebedürftigkeit?“
Keine Gefahr einer sozialwidrigen Vermögensverringerung
Keine Erklärungsorgien bei Kontoauszügen"
ich glaube, meine Frage ist bisher missverstanden worden, deshalb nochmal konkret:
Es besteht kein Unterhaltstitel.
Ich habe Bürgergeld beantragt und verfüge noch über etwas Vermögen innerhalb der Karenzfreibeträge. Erwerbseinkommen habe ich aktuell nicht (nur so 3 euro zinsen oder so..).
Meine eigentliche Kernfrage ist:
a) _ Ist es in dieser Konstellation sinnvoll, weiterhin freiwillig Mindestunterhalt aus dem vorhandenen Vermögen zu zahlen?
b) _ Oder ist es rechtlich sauberer, keinen freiwilligen Unterhalt aus dem Vermögen zu leisten und stattdessen die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen zu lassen, damit meine Leistungsfähigkeit offiziell durch das Jugendamt geprüft wird?
Mir geht es ausdrücklich nicht um Moral, sondern um die rechtliche und strategische Handhabung in der Praxis – insbesondere im Hinblick darauf, ob freiwillige Zahlungen aus Vermögen später als Indiz für Leistungsfähigkeit gewertet werden könnten > und es damit Probleme beim Bürgergeld besteht.
Was würdet ihr empfehlen? Konkret: 6 - 9Monate kann ich mindestunterhalt aus "Tagesgeldkonto" bezahlen ... dann wirds aber sehr knapp an Reserven.
Oder halt plan c) Mutti sagen, aktuell gibts halt nicht mehr als 300€ vom "Tagsgeldkonto.." ...
weil mir wurde sowas gesagt:
"Wenn du auf Bürgergeld gehst, dann aus Sicht des Systems:
Keine freiwilligen Vermögensabflüsse
Keine Zahlungen ohne rechtliche Verpflichtung
Leistungsfähigkeit offiziell prüfen lassen
Alles andere erzeugt Reibung."
> BG beziehen > Unterhalt auch nicht vom Tagesgeldkonto > Jugendamt zahlt vorrübergehend > wenn wieder Job, dann Foderungen ausgleichen. Um eben keine Diskussionen oder Prüfungen beim Bürgergeld zu risikieren ...
Weil
"Warum das aus Bürgergeld-Sicht am saubersten ist
Keine freiwilligen Vermögensabflüsse
Keine Diskussion über „Warum zahlen Sie 300 € trotz Hilfebedürftigkeit?“
Keine Gefahr einer sozialwidrigen Vermögensverringerung
Keine Erklärungsorgien bei Kontoauszügen"
Lies die Bibel.

