12-02-2026, 23:41
Während des Bezugs von Bürgergeld wird der Betrag vom Titel einkommensmindernd von deinem
auf Bürgergeld anrechenbaren Erwerbseinkommen abgezogen. Sofern der denn tatsächlich gezahlt wird.
Du musst nicht aus deinem Vermögen in Vorleistung gehen. Den Unterhalt bezahlst du laufend aus deinem
monatlichen Erwerbseinkommen, Lohn, Gehalt, was auch immer.
Sobald du einen Bescheid vom Jobcenter bekommen hast, gilt das auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Es kann zwischen Antragsstellung und Bescheid einen Gap geben, das dauert mal 4-5 oder auch 6 Wochen. Wenn du
in der Zwischenzeit "in Vorleistung" gegangen bist, wird dir das trotzdem positiv angerechnet und du erhältst mit dem
Bescheid rückwirkend mehr Leistungen vom Staat, quasi als Nachzahlung.
auf Bürgergeld anrechenbaren Erwerbseinkommen abgezogen. Sofern der denn tatsächlich gezahlt wird.
Du musst nicht aus deinem Vermögen in Vorleistung gehen. Den Unterhalt bezahlst du laufend aus deinem
monatlichen Erwerbseinkommen, Lohn, Gehalt, was auch immer.
Sobald du einen Bescheid vom Jobcenter bekommen hast, gilt das auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Es kann zwischen Antragsstellung und Bescheid einen Gap geben, das dauert mal 4-5 oder auch 6 Wochen. Wenn du
in der Zwischenzeit "in Vorleistung" gegangen bist, wird dir das trotzdem positiv angerechnet und du erhältst mit dem
Bescheid rückwirkend mehr Leistungen vom Staat, quasi als Nachzahlung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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