04-02-2026, 21:43
Hallo, wir haben jetzt die Gegenseite darauf hingewiesen, dass sich mein Sohn in Erstausbildung befindet, die keine Einkünfte generiert sondern die Zahlung von Schulgeld erfordert. Er hat Bafög beantragt und jobbt nebenher um Miete und Schulgeld zahlen zu können. Und bleibt selbst dann weit unter dem Selbstbehalt. Wir haben sowohl JA und JC alle bisherigen Einkünfte offengelegt. Außerdem gibt es ja ein Gerichtsurteil vom BGH, welches besagt dass die Erstausbildung der Schaffung einer wirtschaftlichen Basis dient (die langfristig die Erwerbsfähigkeit sichert) was der BGH (Urteil vom 4.5.2011 - XII ZR 70/09) als vorrangig gegenüber der Unterhaltspflicht einstuft. Daraufhin bekommen wir folgendes Schreiben:
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.
Der Antragsgegner ist der Vater des minderjährigen Antragstellers und hat alles in seiner Kraft stehende zu veranlassen, um Einkünfte zu erzielen undzumindest den Mindestunterhalt für sein Kind sicherstellen zu können. Der Antragsgegner trägt vor, er befinde sich in Berufsausbildung und erziele angeblich keine Einkünfte. Dies kann diesseits nur bestritten werden. Weder wird substantiiert seitens des Antragsgegners dargelegt, wovon der Antragsgegner lebt, noch ist damit ausgeräumt, dass der Antragsgegner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit überhaupt nachkommt. Es ist nicht erkennbar warum der Antragsgegner nicht einen Nebenjob auf geringfügiger Basis aufnehmen könnte, um zumindest den Mindestunterhalt für sein Kind sicherzustellen."
Nun meine Frage, wie antworten wir am besten darauf. Müssen wir wirklich darlegen wovon mein Sohn lebt, wenn doch lt. BGH die Unterhaltspflicht nachrangig ist ? Und offensichtlich scheinen die trotz Belegen nicht zu glauben, dass er fast kein Einkommen hat. Ich könnte notfalls darlegen, dass ich meinen Sohn gelegentlich auf Darlehensbasis unterstütze. Aber sind wir da wirklich Rechenschaft schuldig ? Die Einkommensauskünfte liegen vor, und ob und wie er damit leben kann, geht die doch nichts an oder ?
Konkret möchte ich wissen, ob es reicht, einfach nochmal auf das o.g. Urteil zu verweisen, oder ob wir dem JA erlauben sollten, Auskunft zu geben über die Einkommensverhältnisse, oder ob wir das Einkommen nochmal vorweisen müssen und ob wir darlegen müssen, wie genau man von wenig Geld leben kann ?
Das ist alles so absurd - ich bin für jeden Tipp dankbar !
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.
Der Antragsgegner ist der Vater des minderjährigen Antragstellers und hat alles in seiner Kraft stehende zu veranlassen, um Einkünfte zu erzielen undzumindest den Mindestunterhalt für sein Kind sicherstellen zu können. Der Antragsgegner trägt vor, er befinde sich in Berufsausbildung und erziele angeblich keine Einkünfte. Dies kann diesseits nur bestritten werden. Weder wird substantiiert seitens des Antragsgegners dargelegt, wovon der Antragsgegner lebt, noch ist damit ausgeräumt, dass der Antragsgegner seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit überhaupt nachkommt. Es ist nicht erkennbar warum der Antragsgegner nicht einen Nebenjob auf geringfügiger Basis aufnehmen könnte, um zumindest den Mindestunterhalt für sein Kind sicherzustellen."
Nun meine Frage, wie antworten wir am besten darauf. Müssen wir wirklich darlegen wovon mein Sohn lebt, wenn doch lt. BGH die Unterhaltspflicht nachrangig ist ? Und offensichtlich scheinen die trotz Belegen nicht zu glauben, dass er fast kein Einkommen hat. Ich könnte notfalls darlegen, dass ich meinen Sohn gelegentlich auf Darlehensbasis unterstütze. Aber sind wir da wirklich Rechenschaft schuldig ? Die Einkommensauskünfte liegen vor, und ob und wie er damit leben kann, geht die doch nichts an oder ?
Konkret möchte ich wissen, ob es reicht, einfach nochmal auf das o.g. Urteil zu verweisen, oder ob wir dem JA erlauben sollten, Auskunft zu geben über die Einkommensverhältnisse, oder ob wir das Einkommen nochmal vorweisen müssen und ob wir darlegen müssen, wie genau man von wenig Geld leben kann ?
Das ist alles so absurd - ich bin für jeden Tipp dankbar !

