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Unterhalt
#5
(17-09-2009, 10:12)marecello schrieb: Was bedeutet das genau?
Die Richterin hat wahrscheinlich Brutto mit Netto verwechselt. Bei 2200 Brutto kommt niemand in die 3. Einkommensklasse der DTab, wenn nicht noch andere Einkommen vorhanden sind. Wink

(17-09-2009, 10:12)marecello schrieb: Wie kann ich mich dagegen (ver-)wehren, was soll ich tun?
Ich habe RA.
Wenn Deine Fledermaus zu faul ist, sein eigenes Berechnungsprogramm anzuwerfen, um den korrekten Unterhalt zu berechnen, kannst Du ihm helfen und es selbst machen. Dieses dem Gericht dann vorlegen.
Können wir hier natürlich auch machen, doch dazu bräuchte man alle relevanten Zahlen. Anzahl, Alter der/des Kindes/r, wird auch EU gefordert (dann wird es etwas komplizierter), Jahresgehaltsabrechnung des letzten Jahres, berufsbedingte Aufwendungen....
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt - von marecello - 17-09-2009, 10:12
RE: Unterhalt - von p__ - 17-09-2009, 10:31
Unterhalt Einkommensklasse 3 - von marecello - 17-09-2009, 17:48
RE: Unterhalt - von p__ - 17-09-2009, 18:04
RE: Unterhalt - von blue - 17-09-2009, 18:25
Unterhalt - von marecello - 19-09-2009, 11:23

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