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Hilfe gesucht bzgl. Gutachter u. Gegengutachtern
#2
Das bedeutet, es läuft bereits ein Verfahren gegen beide Eltern, in dem das Sorgerecht entzogen werden soll? Gibt es Dissonanzen unter den Eltern? Wo sind die Kinder jetzt?

Die Fragestellungen deuten darauf hin, dass ihr noch am Anfang der Geschichte steht. Erst kurz dazu:
1. Kenn ich nicht, macht aber öffentlich beauftragte Gutachten, Erfahrungen werden dann nur in Foren, Gruppen, persönlichem Austausch zu finden sein, nicht in Form von begründeten Bewertungen. Bringt ohnehin nicht viel. Angriff auf die Person des Gutachters statt auf die Methodik geht schief! Anwalt habt ihr?
2, 3, 4 ist dasselbe - Gutachtersuche. Da hilft nur, andere Betroffene zu finden, die etwas ähnliches wie ihr erlebt haben und Erfahrung mit Gutachtern haben. Ich würde da über Initiativen, Selbsthilfe- und Unterstützungsgruppen gehen. Beim VafK dürften Leute sein, die darüber etwas wissen. Auch in deutschsprachigen Reddit-Gruppen r/Eltern und r/LegalAdviceGerman könnte man anfragen. Ein 16 Jahre alter Fall wird wohl nicht mehr viel helfen, wahrscheinlich sind die damaligen Gutachter schon weg.

Dann das System. Was ihr braucht, ist ein Privatgutachten eines anderen Sachverständigen, das eine methodenkritische Stellungnahme zum bestehenden Gutachten enthält. Das prüft auf besagte methodische Mängel, Verletzung fachlicher Mindeststandards (z. B. keine Exploration beider Eltern), unzulässige Schlussfolgerungen, suggestive Gesprächsführung, ehlende Alternativerklärungen (z. B. Loyalitätskonflikte statt Gewalt). Es kann also sinnvoller sein, "nur" eine methodenkritische Stellungnahme zu beauftragen, ist oft wirkungsvoller als ein vollständiges Gegengutachten. Man stellt also nicht die eigene Wahrheit dar, sondern belegt, dass das vorhandene Gutachten Murks ist. Das ist auch billiger und hat mehr Akzeptanz bei den Gerichten. Ziel ist, dem Gericht Anlass zu geben, ein weiteres Gutachten einzuholen oder den ursprünglichen Gutachter ergänzend zu befragen. Hauptreis: Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (§ 412 ZPO), Ausschluss des Gutachtens als Entscheidungsgrundlage.

Das Gericht muss ein Privatgutachten aber nicht übernehmen. Ihr schiesst also mit viel Geld erstmal nur ins Dunkel.

Speziell bei Gewaltvorwürfen gehts um echte Glaubhaftigkeitsdiagnostik, nicht nur Plausibilität, um Trennung von Aussageanalyse und Persönlichkeitsbewertung, Prüfung auf Suggestibilität, Fremdbeeinflussung, Konfliktdynamiken, saubere Differenzierung zwischen tatsächlicher Gewalt, Erziehungskonflikten, eskalierter Trennung, Instrumentalisierung der Kinder. Diese Punkte sollte ein Privatgutachten abklopfen. Sucht also jemand, der Fachpsychologe für Rechtspsychologie ist oder erfahrene familienpsychologische Sachverständige oder Institute, die explizit Methodenkritik anbieten (nicht nur eigene Gutachten). Vermeiden: Therapeuten ohne gutachterliche Erfahrung, nur bestätigende Partei-Gutachten, Gutachter ohne Erfahrung mit familiengerichtlichen Verfahren.
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RE: Hilfe gesucht bzgl. Gutachter u. Gegengutachtern - von p__ - Vor 4 Stunden

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