17-01-2026, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-01-2026, 11:10 von NurErzeuger.)
Direkt (fast) perfekt passend folgenden Artikel heute vorgeschlagen bekommen: https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsz...328269e205
Gerade in großen Rechtsanwaltskanzleien werden Anwälte gern mit Topgehältern geködert, gleichzeitig wird aber auch vorausgesetzt, dass sie 1.400 bis 1.800 Stunden im Jahr abrechnen. Rechnet man aber Urlaub, Krankheitstage sowie nicht abrechenbare Tätigkeiten ein, sind diese Ziele mit einer gesetzlich zulässigen Arbeitszeit von durchschnittlich 40 bis maximal 48 Stunden pro Woche logischerweise nicht zu erreichen.
Jetzt kann man natürlich hin und her überlegen, wie so ein Anwalt so viele abrechenbaren Dienstleistungsstunden zusammenbringt.
Fakt ist: Kanzleien nehmen entweder systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Kauf oder stellen Stunden in Rechnung, die faktisch nicht in der dokumentierten Zeit hätten erbracht werden dürfen! Vermutlich beides ;-)
Ach ja:
"Der Artikel im Spiegel thematisiert ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az. 21 K 1202/25), das die Arbeitsweise und Vergütungsmodelle von Großkanzleien in Deutschland grundlegend infrage stellt."
Gerade in großen Rechtsanwaltskanzleien werden Anwälte gern mit Topgehältern geködert, gleichzeitig wird aber auch vorausgesetzt, dass sie 1.400 bis 1.800 Stunden im Jahr abrechnen. Rechnet man aber Urlaub, Krankheitstage sowie nicht abrechenbare Tätigkeiten ein, sind diese Ziele mit einer gesetzlich zulässigen Arbeitszeit von durchschnittlich 40 bis maximal 48 Stunden pro Woche logischerweise nicht zu erreichen.
Jetzt kann man natürlich hin und her überlegen, wie so ein Anwalt so viele abrechenbaren Dienstleistungsstunden zusammenbringt.
Fakt ist: Kanzleien nehmen entweder systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Kauf oder stellen Stunden in Rechnung, die faktisch nicht in der dokumentierten Zeit hätten erbracht werden dürfen! Vermutlich beides ;-)
Ach ja:
"Der Artikel im Spiegel thematisiert ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az. 21 K 1202/25), das die Arbeitsweise und Vergütungsmodelle von Großkanzleien in Deutschland grundlegend infrage stellt."

